Kommunales Förderprogramm tritt in Kraft
18.10.2022
Kommunales Förderprogramm für den Anzinger Ortskern tritt in Kraft – Bürger können Zuschüsse für Fassadengestaltung/Ladenlokale und Gartengestaltung beantragen
Alle Infos zum Kommunalen Förderprogramm, die Richtlinie, den Antrag und den Ablauf der für die Bauherren notwendigen Beratung finden Sie hier
Die Regierung von Oberbayern hat ihre Unterstützung für das „Kommunale Förderprogramm“ der Gemeinde Anzing für den Ortskern zugesagt. Schon im Sommer 2021 hat der Gemeinderat eine „Sanierungsatzung“ erlassen, um langfristig die Erhaltung und Entwicklung des Anzinger Ortsbilds durch geeignete Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen nachhaltig zu unterstützen. Zusätzlich zum Fassadenprogramm hat der Gemeinderat in der Richtlinie ein „Geschäftsflächenprogramm“ ergänzt. „Uns ist sehr wichtig, dass die Gewerbetreibenden im Ortskern unterstützt werden“, so Bürgermeisterin Kathrin Alte.
Der Geltungsbereich des Programms, für das aktuell 30.000 Euro zur Verfügung stehen, umfasst im Wesentlichen die Högerstraße, Erdinger Straße, Hirnerstraße und den Amselweg.
Ab heute können Bürgerinnen und Bürger, die im Bereich des Ortskerns wohnen, einen Antrag stellen. Im Rahmen des Förderprogramms können folgende Maßnahmen – soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – gefördert werden:
- Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude, soweit sie von Bedeutung für das Ortsbild bzw. die Ortsgeschichte sind. Dazu gehören die Fassadengestaltung, die Verbesserung der Barrierefreiheit, Dächer und Dachaufbauten, Einfriedungen und Außentreppen mit ortsbildprägendem Charakter
- Anlage oder Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, z. B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung und insbesondere auch Maßnahmen zur Klimaanpassung
- Umbaumaßnahmen zur Beseitigung baulicher Missstände bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen
Über die Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet der Gemeinderat, maximal werden 15.000 Euro bewilligt. Alle Details können Bauherren in der Förderrichtlinie nachlesen.
Bürgermeisterin Kathrin Alte dankte besonders dem „Arbeitskreis Ortsgestaltung“ um Architektin Cornelia Probstmeier und Drittem Bürgermeister Tobias Finauer, die in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Plankreis“ einen Gestaltungsleitfaden erarbeitet haben. Dieser soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Richtschnur geben, wie die Gestaltung und Bepflanzung im Ortskern aussehen soll. „Der Gestaltungsleitfaden wurde in vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit erarbeitet. Er ist eine hervorragende Grundlage für die Eigentümer im Ortskern, welche Maßnahmen gefördert werden“, so Alte. Die Einhaltung der Anforderungen des Leitfadens seien Voraussetzung für eine finanzielle Förderung im kommunalen Förderprogramm.