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Wissenswertes

A

Adressänderung

Bitte geben Sie Adressenänderungen sowie Änderungen Ihrer Telefon- und Handy-
nummern zuverlässig im Sekretariat bekannt. Nur so können wir Sie im Notfall schnell
erreichen.

Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften sind ein zusätzliches Angebot zum Pflichtunterricht. Sie
müssen regelmäßig besucht werden, nachdem sie gewählt worden sind. Die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften ist nur möglich, wenn der Schule durch das Schulamt die entsprechenden Lehrerstunden zugewiesen wurden.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Stifte (gespitzt), Hefte, Schere, Lineal und Klebstoff sind
Voraussetzung für eine geregelte Mitarbeit im Unterricht. Bitte sorgen Sie dafür, dass
Ihr Kind diese wichtigen Arbeitsmittel immer funktionsbereit zur Verfügung hat.

B

Bayerisches Schulsystem

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden Sie innerhalb eines Elternabends über die
Vielfalt und Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems informiert. Es ergeht eine geson-
derte Einladung an Sie. Bei Interesse können auch Eltern der Jahrgangsstufen 1 und 3 teilnehmen.

Blitzblatt

Das „Blitzblatt“ ist die vom Elternbeirat in Zusammenarbeit mit dem Kollegium erstellte
Jahresrückschau auf das jeweilige Schuljahr. Es wird in der Regel am letzten Schultag ausgegeben.

Bücher

Die Kinder erhalten zu Schuljahrsbeginn im Rahmen der Lehrmittelfreiheit Schul-
bücher. Der Einkauf ist so konzipiert, dass die Bücher mindestens 3 Jahre im Um-
lauf sind, erwünscht sind 5 Jahre. Bitte versehen Sie die Schulbücher Ihres Kindes
in der ersten Woche mit entsprechenden Schutzumschlägen und halten Sie Ihr Kind
zu einem pfleglichen Umgang an. Bei Schäden an Schulbüchern kann ein Geldbetrag als Ersatzleistung erforderlich werden.

C

Chaos

Schauen Sie bitte in regelmäßigen Abständen in die Schultasche und das
Mäppchen Ihres Kindes, damit es sich durch Ordnung die Arbeit erleichtert
und Chaos erst gar nicht aufkommen kann.

E

Einschulung

Am ersten Schultag des Schuljahres werden um 9 Uhr die neuen Erstklasskinder in
der Turnhalle mit einer kleinen Feier begrüßt und in unsere Schulfamilie aufge-
nommen. Anschließend findet der erste Unterricht in den jeweiligen Klassen statt.
Unterrichtsende für die Erstklasskinder ist an diesem Tag um 11 Uhr.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und
Schüler und wirkt in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeu-
tung sind. Er wird für zwei Jahre gewählt.
Bitte klicken Sie auch den Link „Elternbeirat“ an.

Elternsprechstunde

Bitte vereinbaren Sie die Sprechzeit mit den jeweiligen Kollegen direkt.
Gespräche mit der Schulleitung können Sie gerne persönlich oder telefonisch
vereinbaren. Vormittags in der unterrichtsfreien Zeit und zu späterer Zeit lässt sich
zeitnah immer ein Termin finden.

Elternsprechtag

Die verbindlichen Elternsprechtage finden jedes Jahr im November und März/April
statt. Sie sind vorwiegend für berufstätige Eltern gedacht, denen ein Besuch in der
Elternsprechstunde nicht möglich ist.

F

Fasching

Unser Schulfasching wird jedes Jahr vom Elternbeirat sehr engagiert, fantasievoll
und erfolgreich veranstaltet.

Feiern

An unserer Schule finden viele Feiern statt: die Adventsandachten, die Weihnachts-
feier, der Schulfasching, die Aufnahmefeier für die Erstklasskinder, die Verabschiedung der 4. Klassen…

Fotos

Sollten Sie als Eltern Fotos auf dem Gelände der Schule machen, fotografieren Sie
als Privatperson und schützen das Recht am Bild anderer bzw. verhalten sich
rechtskonform gegenüber der Veröffentlichung in möglichen sozialen Netzwerken
– immer als Privatperson. Bei einem Verstoß gegen das Recht am Bild anderer ist
die Schule von jeglicher Haftung freigestellt. Bei „geschlossenen“ Schulveranstaltungen
wird ausschließlich vom Kollegium fotografiert.

Fundsachen

Die Fundstücke werden in einer Stofftonne beim Abgang zur Turnhalle gesammelt,
vor allen 14-tägigen Ferien in der Aula ausgelegt und anschließend entsorgt.

G

Gesundheit

Eine bindende Richtlinie, wie schwer eine Schultasche zu sein hat, gibt es nicht.
In der Praxis aber hat sich bewährt, dass Kinder nur diejenigen Schulmaterialien
mit nach Hause nehmen, die sie aktuell für die Hausaufgabe benötigen.

Gottesdienst

Wir feiern einen Anfangsgottesdienst zu Beginn des Schuljahres, einen
weihnachtlichen Gottesdienst und einen zum Schuljahrsabschluss. Alle
Schüler sind dazu eingeladen und wir freuen uns sehr, wenn Sie als Eltern
auch daran teilnehmen. Kinder, die sich aus religiösen Gründen nicht beteiligen,
werden im Schulhaus beaufsichtigt.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht, dienen zur Einübung und Vertiefung
des Lehrstoffes und regen die Kinder zu eigener Tätigkeit an. Die Erledigung der
aufgegebenen Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler.
Bei Nichterledigung erfolgen eine Mitteilung an die Eltern bzw. entsprechende Er-
ziehungsmaßnahmen.

Hausaufgabenheft

Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Lehrkraft und
Eltern. Bitte schauen Sie jeden Tag nach!

Hitzefrei

Bei „hitzefrei“ entscheidet die Schulleitung im Laufe des Vormittags über ein früheres
Unterrichtsende. Sie werden über die allgemeine Vorgehensweise rechtzeitig in einem
Elternbrief informiert.

I

Informationen

Klasseninterne Informationen werden über Mitteilungen im Hausaufgabenheft oder
Informationsschreiben der Klassleitung an Sie weitergegeben. Informationen und Ein-
ladungen, die alle Eltern betreffen, erhalten Sie in Elternbriefen der Schulleitung. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im Schulmanager, ob neue Informationen vorliegen.

K

Krankheiten

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, entschuldigen SIe es bis 7.40 Uhr im Schulmanager. Es erleichtert unsere Arbeit, wenn Sie angeben, welches Kind die Unterrichtsmaterialien mitnehmen kann. E-Mails können in der Früh nicht zuverlässig gelesen werden. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen und kein Erziehungsberechtigter erreichbar sein, sind wir gehalten, die Polizei einzuschalten.
Am Schuljahresanfang erhalten Sie das Schreiben „Gemeinsam vor Infektionen schützen“. Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst danach!

L

Läuse

Bezüglich der Vorgehensweise bei Läusebefall gibt es ein Merkblatt des Gesund-
heitsamtes, das Ihnen ebenfalls ausgehändigt wurde. In Absprache mit dem Ge-
sundheitsamt ist ein ärztliches Attest nicht mehr Pflicht. Sie erklären bitte in Eigen-
verantwortung, dass Sie eine wirksame Behandlung mit einem nach dem Infektions-
schutzgesetz zugelassenen Kopflausmittel durchgeführt haben, siehe Vordruck.

M

Morgenbetreuung

Ab 7.30 Uhr können die Kinder, die morgens betreut werden sollen, vom Parkplatz aus
vor das Schulgebäude gehen und werden dort von einer Lehrkraft beaufsichtigt.
Um 7.45 Uhr gehen die Kinder selbstständig in ihre Klassenzimmer oder Fachräume,
in denen der Unterricht stattfindet.

N

Nichtraucher

Das gesamte Schulgelände ist eine Nichtraucherzone.

Notfallzettel

Bitte füllen Sie zu Schuljahresbeginn den sog. Notfallzettel genau aus und geben uns
sämtliche Telefonnummern an, über die Sie im Notfall erreichbar sind (Festnetz,
Handy, Arbeit, etc.) Weiterhin bitte ich Sie, Personen Ihres Vertrauens anzugeben,
die wir kontaktieren können, falls Sie nicht erreichbar sind. Bitte schreiben Sie leserlich!

O

Orientierungsarbeiten

In der Jahrgangsstufe 2 werden in Bayern jährlich Orientierungsarbeiten im Fach
Deutsch für den Bereich „Richtig schreiben“ durchgeführt. Grundlage für diesen
standardisierten Test ist der Lehrplan Plus für die bayerische Grundschule.

P

Parken

Der Parkplatz an der Schule ist dem Lehrerkollegium und der OGTS
vorbehalten. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen durch Rangieren,
weil speziell die Kinder der 1. Klassen leicht übersehen werden.

Paten

Die Kinder der 4. Klasse übernehmen ab dem 1.Schultag die Patenschaft über die
Erstklasskinder. Sie stehen ihnen – besonders am Anfang – in der Pause zur Seite
und die jeweiligen Klassen machen das ganze Schuljahr über gemeinsame Unter-
nehmungen.

Pausen

Unsere Pausenzeiten sind: 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr und 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.
Die Pausen dienen zum Verzehr des Pausenbrotes und der Bewegung, möglichst
im Freien, wenn das Wetter es zulässt.

R

Religionsunterricht

Ihr Kind besucht von der Einschulung an den Religionsunterricht seiner Konfession
(katholisch oder evangelisch). Sie können aber auch beantragen, dass Ihr Kind den
Ethikunterricht besuchen soll. Kinder ohne Bekenntnis gehen in den Ethikunterricht
oder besuchen nach erfolgreicher Antragsstellung einen konfessionsgebundenen
Religionsunterricht (katholisch oder evangelisch).
Diese Einteilung gilt für die gesamte Grundschulzeit. Einem Wechsel kann nur in be-
gründeten Ausnahmefällen stattgegeben werden.

Roller und Inlineskates

Roller und Inlineskates sind im Schulhaus aus Sicherheitsgründen verboten und
müssen beim Fahrradständer abgestellt werden.

S

Schulfruchtprogramm

Im Rahmen des Europäischen Schulprogramms können Kinder in den Jahrgangs-
stufen 1 bis 4 durchschnittlich einmal pro Schulwoche kostenlos eine Portion Obst und
Gemüse erhalten. Ziel des Programms ist es, die Wertschätzung für Obst und Gemü-
se bei Kindern zu steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernäh-
rungsverhaltens zu unterstützen. An unserer Schule werden Obst und Gemüse gewaschen
und in „mundgerechte“ Stücke geschnitten. Zusätzlich bekommen unsere Kinder einmal in
der Woche einen Naturjoghurt.

Schulweghelfer

Bei uns in Anzing sichern Schulweghelfer die Übergänge an der Parkstraße und beim
Kirchenwirt sowie die Ampelkreuzung. Mütter, Väter, Großeltern und engagierte
Bürger stellen sich für diese Lotsendienste zur Verfügung.

Sicherheit auf dem Schulweg

Die Sicherheit auf dem Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Sport nach 1 / Sportarbeitsgemeinschaften

Sport nach 1 ist ein freiwilliges Sportangebot für alle Kinder an bayerischen Schulen
und wird von ehrenamtlichen Übungsleitern unterrichtet. Wir können eine Sportar-
beitsgemeinschaft „Tennis“ unter der Leitung von Herr Sünderhauf anbieten.

Sportunterricht

Funktionelle Sportkleidung dient neben dem Gesundheitsschutz auch der Unfallver-
hütung. Schmuck, Uhren, u.Ä. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grund-
sätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Lange
Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.
Bitte achten Sie bei Ihrem Kind auch auf eine schulsportgerechte Brille, falls nötig.

Aus hygienischen Gründen sollte die Sportkleidung in regelmäßigen Abständen von Ihnen gewaschen werden.

T

Tagesablauf

Die Kinder kommen gegen 7.45 Uhr in die Schule bzw. in das Klassenzimmer, um
sich zu auf den Schultag „einlassen“ zu können.
Um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht bei der Klassenlehrerin oder beim Fachlehrer.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, wobei in den unteren Klassen der Stoff
und die Vorgehensweise der Aufnahmefähigkeit der Schüler angepasst wird.
Unsere Pausenzeiten sind: 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr und 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.
Der Unterricht kann um 11.15 Uhr, 12.15 Uhr und um 13.00 Uhr enden.
Arbeitsgemeinschaften werden meist am Nachmittag angeboten.
Sollten manche Kinder in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, werden
sie in der Aula beaufsichtigt, bis der Nachmittagsunterricht beginnt.

Termine

Termine erhalten Sie via Elternbriefe oder sehen Sie auf der Homepage ein.

U

Übertritt

Die Informationsveranstaltung mit Vorstellung der einzelnen Schularten in Jahrgangsstufe 4
wird in Zukunft im September bzw. Oktober durchgeführt. Dazu erhalten die Eltern der 4. Klassen eine Einladung.

Unterrichtsbefreiung

Auf schriftlichen Antrag können Schülerinnen und Schüler in begründeten Aus-
nahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern oder vom Schulbesuch be-
freit werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin, die dabei alle Umstände
des Einzelfalles berücksichtigen wird. Mit diesen Umständen sind sowohl schulische
als auch private Belange gemeint, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Das
hierfür nötige Formular erhalten Sie von der Klassenlehrerin.

V

VERA-3 (VERgleichsArbeiten in der Grundschule)

VERA-3 ist ein Testverfahren in den Fächern Deutsch und Mathematik, an dem
jährlich alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 im gesamten Bundes-
gebiet teilnehmen.

Versicherung

Während des Unterrichts und auf dem Schulweg sind die Kinder über die
Kommunale Unfallversicherung Bayern / Bayerische Landesunfallkasse
versichert. Sollten Sie nach einem Unfall einen Arzt aufsuchen, teilen Sie es
uns bitte innerhalb einer Woche mit, damit wir den Unfall bei der Versicherung
anzeigen können.

Z

Zeugnis

Das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 1 und 3 wird an unserer Schule durch ein
dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt.