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Stadtradeln – Anzing radelt mit

STADTRADELN 2026 im Landkreis Ebersberg: Anzing ist dabei!

Vom 20. Juni bis zum 10. Juli sind die Menschen im Landkreis Ebersberg wieder auf dem Radl unterwegs. Machen Sie mit! Anzing radelt dieses Jahr mit.
Zusammen erreichen wir mehr, denn jeder Beitrag zählt: Bereits zum zehnten Mal findet das STADTRADELN im Landkreis Ebersberg statt. Vom 20. Juni bis zum 10. Juli sind in diesem Jahr wieder alle Menschen im Landkreis Ebersberg aufgerufen, ihr Auto im Alltag stehen zu lassen und sich auf ihr Fahrrad zu schwingen.

Besondere Highlights zum 10jährigen

Unter dem Motto „Radeln mit Genuss“ lädt das diesjährige Stadtradeln alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, die Freude am Fahrradfahren mit kulinarischen Erlebnissen zu verbinden. Ob allein, mit Freunden oder der Familie – im Mittelpunkt stehen Bewegung, Nachhaltigkeit und bewusster Genuss.

10 Jahre STADTRADELN – wir brauchen Kuchen!
Unmittelbar nach dem Start am 20. Juni geht eine der ungewöhnlichsten Aktionen des diesjährigen  STADTRADELNs über die Bühne: ein Kuchenwettbewerb. Talentierte Hobby-Bäckerinnen und Bäcker sind dazu aufgerufen einen Kuchen zu backen, der das Thema Radfahren und/oder STADTRADELN in den Vordergrund stellt. Von einer fachkundigen Jury bewertet und prämiert werden die Ergebnisse dann am 21. Juni auf dem Volksfestplatz in Ebersberg. Machen Sie mit und gewinnen Sie Geldpreise in einer Höhe von bis zu 150 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.energieagentur-ebe-m.de/kuchenwettbewerb

Punkte sammeln und gewinnen
Zusätzlich kann man während des STADTRADELNs durch eigenen Einsatz gewinnen. Bei ausgesuchten Partner-Betrieben aus der Region kann man während einer Fahrradtour im STADTRADELN-Zeitraum Halt machen und einen Genuss-Punkt sammeln. Wer auf einer Stempelkarte neun Punkte gesammelt hat, kommt in einen Lostopf und kann Genussgutscheine im Wert von bis zu 150 Euro gewinnen. Seien Sie dabei! Die Übersicht der Genuss-Partner finden Sie hier: www.energieagentur-ebe-m.de/genusspartner

Jetzt mitmachen!
Steigen Sie aufs Rad, entdecken Sie Ihre Region und erleben Sie: Genuss beginnt oft schon mit der ersten Pedalumdrehung!

Die Anmeldung zum STADTRADELN ist möglich unter www.stadtradeln.de/landkreis-ebersberg

Weitere Infos geben wir Ihnen auch gerne im Anzinger Rathaus: 08121 47 44 0, info@anzing.bayern.de

 

Text: LRA Ebe + Gemeinde Anzing

Vollsperrung zwischen Neufarn und Purfing

EBE 02 Erneuerung Fahrbahn zwischen Neufarn und Purfing
Vollsperrung zwischen Neufarn und Purfing

Das Staatliche Bauamt Rosenheim plant auf etwa 2,3 km die Fahrbahn auf der EBE 02 (Purfinger Straße /Neufarner Straße) zwischen Neufarn und Purfing im Zeitraum 15.06.-03.07.2026 (siehe Umleitungsübersicht) auf voller Breite zu erneuern.

Die Vollsperrung ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Der Asphaltbelag wird abgefräst, im Anschluss wird der Haftkleber aufgebracht und ein neuer Belag asphaltiert.
Anliegerverkehr soll während der Bauzeit möglichst aufrechterhalten werden. Aufgrund der Straßenarbeiten und Auskühlzeiten sind die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken im besagten Abschnitt stark eingeschränkt bzw. nicht möglich. Es wird an einigen Tagen nicht möglich sein, diese Bereiche zu befahren (Haftkleber, heißer Asphalt). Diese Detailinformation kommt zu einem späteren Zeitpunkt per Einwurfzettel, wenn eine Abstimmung mit der beauftragten Firma möglich ist.
Der Durchgangsverkehr wird lokal gem. der beiliegenden Umleitungsübersicht umgeleitet.
In Notfällen (Rettungsdienst und Feuerwehr) wird die Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr jederzeit ermöglicht.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen während der Bauarbeiten.

Die zuständige Stelle für die Straßensanierungsmaßnahme ist das staatliche Bauamt Rosenheim.
Kontaktdaten:
Staatliches Bauamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 11
83022 Rosenheim
Telefonnummer: 08031 /394-0
E-Mail-Adresse: poststelle@stbaro.bayern.de

Umleitungskonzept Neufarn- Purfing

Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Das Bayerischen Landesamt für Steuern hat einen Flyer zum Thema „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ herausgegeben.
Leider wurden uns keine gedruckten Exemplare zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie den Flyer mit wichtigen Informationen rund die Anzeige von Änderungen in Sachen Grundsteuer:

Grundsteuer in Bayern Anzeige von Änderungen

 

Mikrozensus 2026 in Bayern

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger
werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im
Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa
65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-
kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen
dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Le-
bensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ
hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerin-
nen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statisti-
schen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser
Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayeri-
schen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schrift-
lich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haus-
halte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können
entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwor-
tet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte
im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfas-
send geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember
statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsenta-
tiver Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusge-
setz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und aus-
schließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggre-
gierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich
ist.

Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca.13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

 

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienst-
leister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben ge-
hören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm004/index.html

Pressemitteilung 004/2026/42/A vom 13. Januar 2026, Bayerisches Landesamt für Statistik

Hitzeschutz Infos und Tipps

RICHTIGER UMGANG MIT HITZE

Tipps für heiße Tage

 

Nicht jedem macht extreme Hitze gleichermaßen zu schaffen. Vor allem Menschen ab dem 65. Lebensjahr, die alleine leben und pflegebedürftige Menschen sind stark gefährdet. Die Gefahr steigt mit zunehmendem Alter, weil die Fähigkeit des Körpers zur Selbstkühlung durch Schwitzen abnimmt. Häufig haben ältere Menschen ein mangelndes Durstempfinden, trinken also entsprechend zu wenig, was die Fähigkeit zu schwitzen weiter reduziert. So kann sich die Temperatur des Körpers bei Hitze schnell auf ein gesundheitsgefährdendes Niveau erhöhen. Doch nicht nur ältere Menschen sind gefährdet, auch folgende Gruppen zählen zur Risikogruppe und sollten der Hitze nicht leichtfertig begegnen:

  • Generation des Alters 65+
  • Säuglinge und Kleinkinder
  • Schwangere
  • Menschen mit Unterernährung
  • Menschen mit Übergewicht
  • Personen, die körperlich schwer und im Freien arbeiten
  • Personen, die intensiv Sport treiben
  • Obdachlose
  • Menschen mit akuten Erkrankungen (z.B. Durchfall, Fieber)
  • Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. von Herz / Kreislauf, Atemwegen / Lunge, Nervensystem / Psyche, Nieren)
  • Menschen, die regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumieren
  • Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen, die dem Körper Flüssigkeit entziehen oder die Temperaturregulation stören, z. B. Schlafmittel,

 

Tipps für einen kühlen Kopf bei Hitze:

 

  1. Körper kühlen
  • Kühl duschen und baden
  • Kühle Arm- und Fußbäder
  • Feuchte Tücher und Wasserspray
  • Anstrengung vermeiden

 

  1. Viel trinken:
  • In regelmäßigen Abständen trinken (mind. 2 Liter pro Tag), am besten Wasser und ungesüßte Tees oder verdünnte Saftschorlen (nicht eiskalt trinken)
  • Kaffee, stark gezuckerte und alkoholische Getränke meiden, denn sie entziehen dem Körper Flüssigkeit

 

  • Leichte, frische Speisen
  • Mehrere kleinere Mahlzeiten mit möglichst hohem Wassergehalt (z.B. Obst, Gemüse, Blattsalate)
  • Eiweißreiche Nahrungsmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Hülsenfrüchte und Nüsse sollten gemieden oder reduziert werden, denn sie erhöhen die Körperwärme

 

  1. Gut schlafen durch:
  • Wechsel in kühlere Räume
  • Leichte Bettdecke und Schlafkleidung
  • Wärmflasche mit kaltem Wasser

 

  1. Hitze vermeiden:
  • Tagsüber Fenster und Rollläden/Vorhänge schließen, nachts lüften
  • Zimmer kühl halten durch die reduzierte Nutzung von Elektrogeräten (Backofen, Herd, Wäschetrockner, Spülmaschine)
  • Kopfbedeckung und lockere, helle, dünne Kleidung tragen
  • Sonnenschutzcreme und Sonnenbrille verwenden
  • Mittagsruhe halten
  • Körperliche Aktivitäten und Erledigungen in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegen, das gilt auch für Arztbesuche
  • Pflanzen auf Balkon und Terrasse spenden Schatten, halten Sonnenstrahlung (in die Innenräume) ab, schlucken Lärm und können für eine bessere Luft sorgen

 

  1. Kontakt aufnehmen:
  • Achten Sie auf sich und andere, vor allem auf Kinder und ältere Menschen oder alleinlebende Menschen (täglicher Anruf, Unterstützung beim Einkauf)
  • Kontaktieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt bei folgenden Symptomen: Erschöpfung, Blässe/Röte, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Kurzatmigkeit, Verwirrtheit, Unruhe, Appetitlosigkeit, Muskelschmerzen, Infektion, Verstopfung, erhöhte Temperatur oder Fieber, Erbrechen

 

  1. Medikamenteneinnahme prüfen:
  • Ärztlichen Rat bezüglich der Dosierung und Einnahme in einer Hitzewelle einholen, besonders bei regelmäßiger Einnahme von blutdrucksenkenden Mitteln wie Betarezeptorenblocker und Diuretika (Entwässerungsmittel), Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder bestimmten Antidepressiva und Neuroleptika
  • Medikamente richtig lagern (bei hohen Temperaturen im Zweifel im Kühlschrank, Packungsbeilage beachten)

 

Weitere Informationen und Warnungen vor Hitze finden Sie in verschiedenen Wetter-Apps oder online, wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst und https://hitze.info/

 

ZUNEHMENDE HITZE

Hitzeanpassung wird auch in Bayern immer wichtiger

Endlich Sommer! Die Sonne macht gute Laune, die Menschen sind viel an der frischen Luft und irgendwie geht alles leichter von der Hand. Bis zur ersten „Hitzewelle“, die sich bei vielen belastend auf Wohlbefinden und Gesundheit auswirken kann. Verantwortlich für die Hitzebelastung sind heiße Tage mit einem Temperaturmaximum von mindestens 30 °C bei gleichzeitiger Windstille oder nur sehr schwachem Wind. Ihnen folgen häufig Tropennächte, in denen die Lufttemperatur nicht unter 20 °C fällt. Hält dieser Zustand mehrere Tage und Nächte an, sprechen wir von einer Hitzewelle.

Immer heißere Tage und Rekordtemperaturen stehen uns bevor. Der richtige Umgang vor und während der Hitzewellen wird auch in Bayern immer notwendiger.

Hitze kann den Körper belasten und zu Dehydrierung, Hitzschlag, Sonnenbrand oder Kreislaufversagen führen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke und Obdachlose.

Die Jahresmitteltemperatur in Bayern hat seit der Mitte des 20. Jahrhunderts bereits um 1,9 °C zugenommen. Einhergehend mit einer Zunahme der Jahresmitteltemperatur ist auch die Hitzebelastung in Bayern gestiegen. Deutlich macht dies der Anstieg der Anzahl der Hitzetage um neun Tage seit der Mitte des letzten Jahrhunderts. Klimasimulationen zeigen eine weitere Zunahme der Hitzetage bis zum Ende dieses Jahrhunderts. (Quelle: Bayerisches Klimainformationssystem)

Auswirkungen durch den Klimawandel und steigende Temperaturen beeinflussen verschiedenen Bereiche der menschlichen Gesundheit. Durch längere Vegetationsperioden steigt die Belastung von Allergikerinnen und Allergikern durch luftgetragene Allergene (z. B. Pollen), die Einbürgerung neuer allergieauslösender Pflanzenarten (z. B. Beifuß-Ambrosie) und die Ausbreitung von Insekten mit allergenem Potenzial (z. B. Eichenprozessionsspinner) und von Krankheitserregern (z. B. Hantavirus, Borreliose, Dengue-Virus) und deren Überträgern (Nager, Zecken, Stechmücken) wird gefördert. Durch Hitzestress nehmen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der Nieren und Atemwege zu. Erhöhte Wassertemperaturen führen zu zunehmender Nährstoffanreicherung, stärkere Vermehrung von Parasiten und sinkende Badewasserqualität z. B. durch vermehrte Blaualgenbildung oder Vermehrung von Vibrionen. Durch Ozon und UV-Strahlung besteht ein erhöhtes Hautkrebsrisiko durch höhere Exposition gegenüber UV-Strahlung, wenn mehr Zeit im Freien verbracht wird sowie Atembeschwerden und Reizwirkungen durch bodennahes Ozon an Tagen mit hoher UV-Belastung. (Quelle: Klimasteckbrief Oberbayern- Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2022)

 

 

Freiwilliges Soziales Jahr an der OGS

Bauprojekt „Alte Schmiede“

Bild: Architekturbüro Laubender

 

Bauprojekt „Alte Schmiede“: Gemeinderat favorisiert Variante C

In seiner Sitzung am Dienstag, 3. Dezember, hat der Anzinger Gemeinderat die nächsten Weichen für das Bauprojekt „Alte Schmiede“ in der Högerstraße 25 gestellt. Das beauftragen Architekten Michael Laubender und Pia Repper vom Büro Laubender stellten drei möglich Varianten vor.  Aus dem alten Gebäude soll im Anzinger Ortskern mit Unterstützung von Städtebauförderungsmitteln im Programm „Innen statt Außen“ Schulungsräume für die Musikschule entstehen. Hierfür wurde die Mittel bei der Regierung von Oberbayern bereits beantragt.

In der Diskussion mit den Gemeinderäten wurde deutlich, dass die Variante C favorisiert wird: Die „Alte Schmiede“ soll kernsaniert werden und im Gebäude entstehen drei Unterrichtsräume. Für die für die Musikschule notwendigen Funktionsräume – Büro, Teeküche, Lager, Heizung, Technik – soll auf der Südseite ein baugleicher Zwilling entstehen, in dem diese untergebracht sind.

Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die dritte Variante, da hier der Platz optimal ausgenutzt wird und ein kleiner Innenhof entsteht, in dem künftig auch Veranstaltungen stattfinden können.
Zudem sind bei Variante C der Brandschutz oder die Thematik der Abstandsflächen leichter umzusetzen. Die Grobkostenschätzung dieser Planung liegt bei rund 880.000 Euro Gesamtkosten. Bürgermeisterin Kathrin Alte: „Das ist eine erste Einschätzung, bei der noch viel „Luft“ ist!“  Zum Beispiel soll – wie in der Planung der Architekten noch vorgesehen war – kein Keller entstehen, was die Kosten in diesem Bereich senken würde. Die Variante C wird nun weiter vertieft, dazu gehört die Planung der Haustechnik.

Voraussetzung für die Realisierung des Projekts ist die im „Innen statt Außen“-Programm der Regierung mögliche hohe Förderung von 80 Prozent. „Ohne diese Förderung ist die Sanierung der „Alten Schmiede“ für die Gemeinde Anzing schwierig und Stand heute nicht realisierbar“, so Alte. Im Früher 2025 steht die Gesamtplanung mit genauen Kosten dann wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

 

 

 

Lastenfahrrad leihen

Lastenfahrrad leihen

Die Gemeinde Anzing verleiht kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger ein elektrisches Lastenfahrrad. Wir wollen damit eine klimafreundliche Alternative für den Transport von größeren Gegenständen oder auch einer kleinen Kinderschar anbieten.

Wie läuft das Buchungsverfahren ab?

Das Lastenfahrrad können Sie hier online reservieren. Im Kalender des Buchungssystems können Sie freie Termine einsehen. Bitte geben Sie dafür Ihren Namen und eine Telefonnummer an. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Alternativ können Sie das Lastenfahrrad auch telefonisch buchen. Das Rad kann von Montag bis Donnerstag maximal für 24 Stunden und von Freitag bis Montag für drei Tage ausgeliehen werden. Alle weiteren Konditionen können Sie in den Nutzungsbedingungen nachlesen.

Ausleihe

Am Tag der Ausleihe kann das Rad im Rathaus, Schulstraße 1, abgeholt werden. Für die Ausleihe werden ein gültiger Personalausweis sowie 25 Euro Kaution benötigt. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls am Rathaus. Am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen ist eine Ausleihe oder Rückgabe nicht möglich.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Töpper(juergen.toepper@anzing.bayern.de), Telefon 08121/4744 35).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Lastenrad!

Was gehört in die Biotonne?

Viele Gemeinden des Landkreises müssen bereits hohe Zusatzgebühren für die enorm aufwändige Sortierung ihres Biomülls entrichten, da sich überproportional viele Störstoffe darin befinden. Diese Kosten werden zwangsläufig auf die Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger umgelegt.
Um für uns in Anzing diese „Strafgebühren“ möglichst zu verhindern, ist es äußerst wichtig, dass Sie auf die richtige Trennung von Biomüll und Restabfall achten!
Störstoffe, die nicht in die Biotonne gehören, müssen am Komposthof Kandler in Anzing von Hand herausgeholt werden. Die dabei entstehenden Kosten für Arbeitszeit und Abfallbeseitigung werden der Gemeinde in Rechnung gestellt und schließlich auf die Abfallgebühren umgelegt, die Sie bezahlen.
Achten Sie daher auf die richtige Befüllung der grünen Biomülltonne! Nur kompostierbarer Abfall (Gemüse, Obst, pflanzliche Essensreste, Grasschnitt) darf in die Grüne Tonne geworfen werden; kein Plastik (wie zum Beispiel Wattestäbchen, Windeln oder Verpackungen von Lebensmitteln), kein Glas oder anderer Restmüll. Wegen der Gefahr von Tierseuchen (Schweinepest, Vogelgrippe etc.) dürfen auch keine tierischen Produkte in die Biotonne wie Fleisch, Knochen, Fisch und auch Eierschalen. Das gleiche gilt inzwischen auch für Kleintierstreu auf Holz-, Heu- oder Papierbasis.
Einen großen Teil der Störstoffe im Kompost machen Tüten aus, in die die Küchenabfälle zuhause verpackt werden. Verwenden Sie ausschließlich Zeitungspapier oder Papiertüten. Die sogenannten „Bio-Plastiktüten“, die angeblich biologisch abbaubar und überall im Handel erhältlich sind, dürfen nicht verwendet werden. Denn diese Beutel werden weder zu Humus, noch sind sie vollständig abbaubar. Beim Kompostieren ergeben sich kleine plastikähnliche Fetzen, die mühsam von Hand aus der Kompostieranlage gefischt werden müssen. Die Bezeichnung „Bio“ ist daher irreführend: Weder der Anbau der verwendeten Rohstoffe ist bio, noch die Produktion und auch nicht die Zersetzung in Mikroplastik. Dieses Mikroplastik landet dann schließlich wieder zusammen mit der Komposterde auf den Feldern rund um Anzing. Aus diesen Gründen dürfen die sogenannten Bio-Plastikbeutel nicht zum Verpacken der Küchenabfälle verwendet werden.
Die Entsorgungsfirma führt regelmäßig Sichtkontrollen an den Tonnen durch. Bei Verschmutzung durch Störstoffe wird dem Eigentümer der Tonne ein Bußgeld plus Gebühr für die Sortierarbeit in Rechnung gestellt.
Falsche Sortierung kostet Geld →
das bezahlen Sie als Bürger/Bürgerin!
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihren Abfall –
wenden Sie sich an die Abfallberatung der Gemeinde Anzing.
Die richtige Sortierung fängt schon in der Küche an!
Aktion: Sie können im Rathaus einen Biomülleimer für die Küche zum Preis von 4,00 Euro erwerben. Nur solange der Vorrat reicht.

Eigentümerbefragung Wärmeversorgung

In der aktuellen Debatte in Berlin um das neue „Gebäudeenergiegesetz“ wird auch immer darauf verwiesen, dass die Städte und Gemeinden aufgefordert werden, mittelfristig eine „Kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen.
Weitere Planungsvorgaben oder detaillierte Informationen für kleinere Gemeinden wie unsere liegen uns bis dato nicht vor.
Auch ist die Umsetzung von kommunalen Wärmenetzen zur Unterstützung der Haus und Wohnungseigentümer noch offen. Wir wollen hier aber vorbereitet
sein und dies im Gemeinderat besprechen, was für uns in Anzing der richtige Weg ist. Derzeit fehlt es der Verwaltung im Rathaus an Daten: Bitte füllen Sie deshalb den hier angehängten Fragebogen aus und geben diesen im Rathaus ab.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Fragebogen für Eigentümer von Immobilien zur Wärmeversorgung Anzing