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Umstufung Schulstraße

Über die beabsichtigte Umstufung von Teilabschnitten der Kreisstraße EBE 01 (Schulstraße) und der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) /Ortsstraße „Gewerbepark“ Gemeinde Anzing, im Landkreis Ebersberg.

Der Landkreis Ebersberg und die Gemeinde Anzing beabsichtigen die im Plan dargestellten Teile der EBE 01 und GVS/Ortsstraße umzustufen.

  • Abstufung der EBE 01 (ab Gewerbepark bis einschließlich Schulstraße)

zur GVS/Ortstraße

  • Aufstufung der GVS/Ortstraße (Gewerbepark) zur EBE 01

Begründung:

Straßen sind in diejenige Straßenklasse einzustufen, deren Verkehrsbedeutung sie entsprechen (vgl. Art. 3, Art. 7 BayStrWG). Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Aufstufung, Abstufung).

Die Verfügung ist vorgesehen zum: 31.12.2025

Die o.g. Umstufungen werden hiermit gem.  Art. 7 Abs. 4 BayStrWG angekündigt.

Anzing, den 15.09.2025