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Verkehrssicherung im Winter

Nach der Räum- und Streuverordnung der Gemeinde Anzing sind die Grundstückseigentümer in der Zeit von 6.30 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 7.30 Uhr) bis 20.00 Uhr verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen. Bei Straßen, in denen kein Gehweg vorhanden ist, ist ein entsprechender Streifen mit einer Breite von ca. 1,50 m zu räumen und zu streuen. Im ganzen Gemeindegebiet wurde eine große Zahl von überwiegend grünen Streukästen aufgestellt und mit Streusplitt gefüllt. Dieses Streumaterial steht auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Erfüllung ihrer Streupflicht zur Verfügung.
Eine Bitte der Gemeinde für den Fall, dass „Ihre“ Siedlungsstraße besonders glatt ist: Ergreifen Sie doch Eigeninitiative und werfen Sie ein paar Schaufeln Splitt auf die Fahrbahn. In den meisten Fällen reicht dies zumindest vorübergehend aus. Helfen Sie vielleicht auch Ihren Nachbarn, die durch Alter oder Krankheit ihren Verpflichtungen aus der Räum- und Streuverordnung nicht nachkommen können.

Übrigens: Den Schnee dürfen Sie auf keinen Fall einfach auf die Straße schieben. Schlimmstenfalls kann man dafür sogar nach 315b StGB strafrechtlich belangt werden, wenn es dadurch zu Verkehrsbehinderungen oder gar Unfällen und Schäden an vorbeifahrenden Autos kommt. Auch Gullys und Schachtdeckel müssen frei bleiben.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Der Einsatz von Salz ist für Privatpersonen verboten. Das Salz verunreinigt das Grundwasser, schadet vielen Pflanzen und Tieren. Der Bund Naturschutz empfiehlt Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel zu verwenden. Nur in äußerst gefährlichen Bereichen mit hoher Unfallgefahr ( zum Beispiel sehdr steile Wege und Zufahrten) darf bei Eisglätte ausnahmsweise Streusalz verwendet werden.

Die Verordnung der Gemeinde Anzing über die Räum- und Streupflicht finden Sie auch hier zum Nachlesen: https://www.anzing.de/rathaus/virtuelles-rathaus  ->   Satzungen – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Verordnung über Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen ab §9

NEU: Schadenmelder online

Schäden und Mängel auf öffentlichen Gemeindeflächen melden

Die Gemeinde ist bemüht, die zahlreichen Einrichtungen, die das Wohnen und Leben in Anzing angenehm machen, sorgfältig zu pflegen und zu erhalten. Unterstützen Sie uns und melden Sie uns Schäden oder Mängel auf öffentlichem Gemeindegrund. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.

Seit 03.03.2023 besteht nun die Möglichkeit für Sie, Schäden und Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen einfach und schnell online an die Gemeindeverwaltung zu melden.

Unter der Rubrik Rathaus/Bürger/Service finden Sie den Schadenmelder: https://www.anzing.de/rathaus/schadenmelder/Einfach ausfüllen und abschicken- Ihre Meldung geht dann direkt bei uns ein. Auch ein Foto von dem Schaden können Sie im Formular hochladen.

Rathaus jetzt auch online erreichbar

Ihr digitaler Weg ins Rathaus

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie jetzt auch die Möglichkeit, Anträge an die Gemeinde Anzing online zu erfassen und direkt an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Das Bürgerservice-Portal finden Sie auf dieser Internetseite der Gemeinde Anzing in der roten Rubrik „Rathaus/Bürger/Service“ -> „Digitales Rathaus/Bürgerserviceportal“ (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/anzing).

Die hier aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter 08121 47 44 0 oder info@anzing.bayern.de – wir helfen Ihnen gerne weiter.