Umstufung Schulstraße

18.09.2025
Über die beabsichtigte Umstufung von Teilabschnitten der Kreisstraße EBE 01 (Schulstraße) und der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) /Ortsstraße „Gewerbepark“ Gemeinde Anzing, im Landkreis Ebersberg.
Der Landkreis Ebersberg und die Gemeinde Anzing beabsichtigen die im Plan dargestellten Teile der EBE 01 und GVS/Ortsstraße umzustufen.
- Abstufung der EBE 01 (ab Gewerbepark bis einschließlich Schulstraße)
zur GVS/Ortstraße
- Aufstufung der GVS/Ortstraße (Gewerbepark) zur EBE 01
Begründung:
Straßen sind in diejenige Straßenklasse einzustufen, deren Verkehrsbedeutung sie entsprechen (vgl. Art. 3, Art. 7 BayStrWG). Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Aufstufung, Abstufung).
Die Verfügung ist vorgesehen zum: 31.12.2025
Die o.g. Umstufungen werden hiermit gem. Art. 7 Abs. 4 BayStrWG angekündigt.
Anzing, den 15.09.2025