Wichtige Info für Geflügelhalter

25.11.2022
Das Landratsamt Ebersberg hat eine Allgemeinverfügung für Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Landkreis Ebersberg bis einschließlich 1.000 Tieren erlassen.