Sitzungsprotokoll

       

Gemeinderatssitzung vom 10.01.2012

Tagesordnung


1. BürgerInnenfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.12.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht *

3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 20.12.2011 gefassten Beschlüsse

4. Sportverein Anzing e.V.; Bauantrag zum Neubau einer Sporthalle *

5. Flächennutzungsplan; Aufnahme von Konzentrationsflächen für die Windkraft *

6. Stellungnahme der Gemeinde Anzing zur örtlichen Situation der Kinderbetreuung; Antrag der CSU-Fraktion vom 14.12.2011 *

7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben

a) Angebot der E.ON Bayern AG Netzcenter zur Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels in Lindach
b) Spielplatz im Sportzentrum; Versetzen und Ankauf von Spielgeräten
c) Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in der Sunderndorferstraße; Festlegung des Energiestandards *
d) Durchschnittlicher täglicher Verkehr in der Högerstraße (St 2081)


* = Beschluss

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TOP 1

BürgerInnenfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob auch heuer die Christbäume zur Entsorgung eingesammelt werden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass er über eine erneute Sammlung keine Informationen habe.


TOP 2

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.12.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2011 wird genehmigt.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats ist nichts bekanntzugeben.


TOP 3

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 20.12.2011 gefassten Beschlüsse

TOP 4; Errichtung eines landwirtschaftlichen Anwesens, Bauabschnitt II; Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteil, Ferienwohnungen und Garage auf dem Flurstück Nr. 392 und andere (Kramerwinkl 1)
Der Gemeinderat stimmt einem Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Anwesens zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 5; Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG; Errichtung von zwei Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Friedrich-Gerg-Straße 2
Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bestand Einverständnis.
TOP 6; Umbau der Kreisstraße EBE 1 zur Anbindung der Erschließungsstraße Gewerbepark im GE Anzing Nord; Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Der Gemeinderat stimmte einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim zur Anbindung der Erschließungsstraße Gewerbepark an die Kreisstraße EBE 1 zu.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses ist nichts bekanntzugeben.

TOP 4

Sportverein Anzing e.V.; Bauantrag zum Neubau einer Sporthalle

Der Sportverein Anzing e. V. beantragt eine baurechtliche Genehmigung zum Neubau einer Sporthalle. Die Baugenehmigung soll dem Projekt Planungssicherheit geben. Die folgenden Ausschreibungen von Bauleistungen werden eine sichere Ermittlung der Baukosten ermöglichen. Aus der Eingabeplanung ergeben sich die notwendigen Daten für den Zuschussantrag, der im Frühjahr 2012 dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. vorgelegt werden soll. Als Grundlage für den Zuschussantrag ist zwischen der Gemeinde und dem Sportverein ein notarieller Überlassungsvertrag für die benötigte Grundstücksteilfläche im nordwestlichen Bereich des Sportzentrums abzuschließen.
Der Gemeinderat fasste zu diesem Projekt bereits in seiner Sitzung vom 15.03.2011 folgenden Beschluss, der weiterhin unverändert gilt:

Dem Bau einer Sporthalle wird grundsätzlich zugestimmt.
Dem Sportverein Anzing ist 2011 für die Planung der Sporthalle ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von maximal 200.000 Euro zu gewähren.
Mit dem Bau der Sporthalle ist erst dann zu beginnen, wenn der Gemeinde die Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen im GE Anzing Nord zur Verfügung stehen.
Die Gemeinde stellt dem Sportverein 2012 für das Vorhaben einen weiteren nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Außerdem ist von der Gemeinde der Zuschuss des BLSV von ca. 800.000 Euro vorzufinanzieren. Dieser Zuschuss ist nach Eingang beim Sportverein unverzüglich an die Gemeinde Anzing zurückzuzahlen.

Mit dem Bau der Sporthalle darf erst begonnen werden, wenn der Gemeinde die Zuschussbe- stätigung des BLSV vorliegt und der Überlassungsvertrag über die benötigte Grundstücksteilfläche unterzeichnet ist.

Ein erster Planentwurf für das Vorhaben wurde dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 05.04.2011 vorgestellt.

Die geplante Halle soll mit einem Grundriss von 54,03 x 29,95 m in der Bauweise UG + EG ausgeführt werden, wobei die Bodenplatte des Untergeschosses zwei Meter unterhalb der natürlichen Geländeoberkante liegen soll. Das Dach soll eine Blecheindeckung und ein Gefälle von 7° nach Süden erhalten. Die Wandhöhe ist mit 6,75 m und die Firsthöhe ist mit 10,43 m angegeben.

Der östliche Abschnitt der Halle mit den Umkleiden und Duschen soll eine Firsthöhe von 6,60 m und eine Wandhöhe von 5,46 m erhalten. Das Dach dieses Abschnittes soll ebenfalls ein blechgedecktes Pultdach mit einer Dachneigung von 7° erhalten.

Im südöstlichen Bereich ist ein 18,04 x 8,00 m großer und 3,75 m hoher zwischengeschossiger Anbau angegliedert, der zum größten Teil als Eingangsbereich genutzt werden soll.
Die Sporthalle soll behindertengerecht ausgeführt werden. Im Eingangsbereich ist ein Aufzug eingeplant.

Die Gesamtnutzfläche von 1.930 m² teilt sich wie folgt auf:

Halle 1.014 m², Trainingsraum 124 m², 4 Umkleiden mit 82 m², Sanitäranlagen (Duschen, Toiletten) 60 m², Tribüne für 245 Personen mit 68 m², Gänge und Foyer 364 m², Lagerflächen 195 m², Technikraum 37 m².

Bei Bedarf soll die Halle durch einen Trennvorhang geteilt werden. Im Trainingsraum sollen eventuell Fitnessgeräte aufgestellt werden. Über diese Nutzung ist vom SVA noch zu entscheiden. Der Trainingsraum und die dadurch notwendigen Oberlichte wurden vorsorglich eingeplant.

Da durch den Neubau zwei Stellplätze östlich der Halle entfallen, werden zu den erforderlichen 30 Stellplätzen noch zwei weitere Plätze auf dem nordöstlich der Zufahrt zum Sportzentrum liegenden Grundstück mit der Flurnummer 1198/49 bzw. 1198/2 nachgewiesen. Der im gemeindlichen Eigentum befindliche Feldweg soll nach Norden zwischen die Parkplätze verlegt werden. Bei Veranstaltungen von ca. 800 Personen können bei Bedarf weitere Stellplätze auf dem Grundstück 1198/49 nachgewiesen werden.

Es wird angeregt, dass mehr als die derzeit vorgesehenen Kfz-Stellplätze eingeplant werden.

Der Abstand des Bauvorhabens zur Mineralölleitung der OMV beträgt zwischen ca. 11 und 15 Meter.

Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten dem Bebauungsplan Nr. 28 „Sportzentrum Anzing“ vom 01.01.1987:


Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Sportzentrum Anzing“ Beantragte Befreiungen
3.1. Baugrenzen
Überschreitung der Baugrenze an der Nord- und Ostseite jeweils um 3 m
4.2. geschlossene Fassadenflächen sind nur mit weißem Verputz oder senkrechter Holzverschalungen zulässig. farbiges oder metallfarbiges Blech
4.3. Fenster, Tore, Türen sind – in Außenansicht sichtbar - nur in Holzkonstruktion zulässig Kunststoff- bzw. Metallfenster
4.5. Die Dachneigung ist auf 21° begrenzt. Es sind nur Satteldächer mit gleicher Dachneigung zulässig. Pultdach mit einer
Dachneigung von 7°
4.6. Als Dachdeckung sind nur naturfarbene Ziegel oder Flachdachpfannen zulässig. Dachdeckung Blechdach
4.7. Die Traufhöhe, gemessen als Schnittlinie von Außenwand und Unterkante Dachkonstruktion darf folgende Höchstwerte nicht überschreiten:
- Mehrzweckhalle max. 6 m Wandhöhe max. 7,00 m
4.8. Maximale Firsthöhe darf 10 m über der von der Kreisverwaltungsbehörde festgelegten Geländeoberkante nicht überschreiten Firsthöhe 10,50 m

Durch die vorgenannten Befreiungen können die Bau- und Unterhaltskosten vermindert werden. Bezugsfälle werden durch die vorgeschlagenen Befreiungen nicht geschaffen. Nachbarschaftliche Belange werden durch die Befreiungen nicht berührt. Die nächstliegende Wohnbebauung ist über 50 m entfernt.

Den Befreiungen, insbesondere zur Errichtung eines Pultdaches, Eindeckung des Daches mit Blech, Wandhöhe 7,00 m, Firsthöhe 10,5 m wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2011 zugestimmt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg können die oben aufgeführten Befreiungen genehmigt werden.

Über diese Angelegenheit wird beraten. Dabei werden auch die voraussichtlichen Gesamtkosten von 3,4 Millionen Euro angesprochen.

Die Sporthalle wird bis zu 245 Personen aufnehmen können und unterliegt damit den Vorschriften des Versammlungsrechts. Dies verursacht Mehrkosten von rund 5000 Euro.
Ein Gemeinderatmitglied teilt hierzu mit, dass nach Auskunft des BLSV die Sporthalle bis zu sechsmal jährlich für gemeindliche Zwecke oder bis zu viermal jährlich für sonstige Zwecke genutzt werden kann.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 28 „Sportzentrum Anzing“ ausgeführt werden. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gKu VE München-Ost zu entsorgen. Vom gKu VE München-Ost ist nach Vorlage der Entwässerungspläne dem Landratsamt zu bestätigen, dass die Entsorgung des Abwassers gesichert ist. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.

Hinweis:
Vom vorstehenden Beschluss bleibt insbesondere der nichtöffentliche Beschluss Nr. 2 c der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.03.2011 unberührt. Näheres hierzu siehe oben.

TOP 5

Flächennutzungsplan; Aufnahme von Konzentrationsflächen für die Windkraft; Aufstellungsbeschluss

Vortrag:
Bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung am 06.12.2011 wurde ein möglichst einheitliches und aufeinander abgestimmtes Vorgehen aller Landkreisgemeinden bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet. Auch das Landratsamt Ebersberg hat seine Bereitschaft zur koordinierenden Mithilfe erklärt.

§ 5 Abs. 2b BauGB schafft die Möglichkeit zum Erlass sogenannter sachlicher Teilflächennutzungspläne. Damit muss nicht der Flächennutzungsplan in seiner Gesamtheit aufgestellt oder fortgeschrieben werden, sondern es wird ein auf die Eignungsflächen von Windkraftanlagen beschränkter Teilplan aufgestellt.

Als erstes Signal und als Vollzugsauftrag für weitere Maßnahmen sollte ein Beschluss über die Aufstellung für einen entsprechenden Teilflächennutzungsplan gefasst werden.

Ein Gemeinderatmitglied hält es für sinnvoll, den Beschluss durch folgende Aussage zu ergänzen:
Bei der landkreisweiten Bestimmung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sollen zunächst alle rechtlich möglichen Standorte erfasst werden.

Über diese Angelegenheit wird beraten.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung von sogenannten Konzentrationsflächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Windkraftanlagen durch Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes im Sinne des § 5 Abs. 2b BauGB (Aufstellungsbeschluss, § 2 Abs. 1 BauGB). Damit wird das Ziel verfolgt, durch Standortzuweisungen für Windkraftanlagen und deren Bündelung an besonders geeigneten Stellen eine Freihaltung im übrigen Außenbereich zu erreichen.

2. Der Verwaltung wird aufgetragen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und die notwendigen Untersuchungen und Ermittlungen einzuleiten.

3. Die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden für eine gemeinsame Planung bzw. eine gemeindenachbarliche Koordination der Planung (gemeinsamer Flächennutzungsplan, § 204 Abs.1 BauGB) oder zumindest für die gemeinsame Durchführung der vorbereitenden Standortuntersuchungen sowie der Bestimmung einheitlicher Planungsparameter (Kriterien zum Anwohnerschutz) zu nutzen.

4. Bei der landkreisweiten Bestimmung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sollen zunächst alle rechtlich möglichen Standorte erfasst werden.

TOP 6

Stellungnahme der Gemeinde Anzing zur örtlichen Situation der Kinderbetreuung; Antrag der CSU-Fraktion vom 14.12.2011

Der Vorsitzende berichtet über den Antrag der CSU-Fraktion vom 14.12.2011.

Das Kinderförderungsgesetz schreibt den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag für das Jahr 2013 fest. Dann soll ein Betreuungsangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen.
In Anzing wohnen zurzeit 105 Kinder im Alter bis zu drei Jahren. Bei einem Betreuungsangebot für 35 % der Kinder werden 36 Krippenplätze benötigt. In Anzing gibt es derzeit ein Angebot von 12 Krippenplätzen. Davon ist ein Platz von einem Kind aus Neufarn belegt. Ab September entsteht ein Bedarf von insgesamt 24 Krippenplätzen.

Für die Gemeinde ist es sehr schwierig bis zum maßgebenden Zeitpunkt eine Lösung für die Unterbringung der Kinder zu finden. Unter Umständen ist eine Übergangslösung erforderlich.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich als nächstes der Gemeindeausschuss mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 10.03.2012 befassen wird.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7

Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben

a) Angebot der E.ON Bayern AG Netzcenter zur Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels in Lindach

Die E.ON Bayern AG Netzcenter beabsichtigt im nordwestlichen Bereich von Lindach vorhandene Freileitungen abzubauen und diese zu verkabeln. In diesem Zusammenhang bietet E.ON der Gemeinde die Mitverlegung von ca. 172 m Straßenbeleuchtungskabel zum Preis von brutto 5.100 Euro an.

In Lindach ist bisher nur eine Straßenleuchte aufgestellt, die unverändert belassen werden soll. Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen.

Von der Verwaltung war bis zu dieser Sitzung eine Aussage der E.ON darüber einzuholen, wie die Straßenleuchte nach Abbau der Freileitungen mit Strom versorgt werden soll.
Der zuständige Sachbearbeiter der E.ON teilte dazu am 09.01.2012 der Gemeinde mit, dass es sich bei der Stromversorgung für die Gebäude und der Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung um zwei getrennte Systeme handelt. Der Stromanschluss der Straßenleuchte über die vorhandene Überspannung würde deshalb gegebenenfalls unverändert belassen werden.
Nach Meinung des Vorsitzenden besteht kein Bedarf für eine Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels in Lindach.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.


b) Spielplatz im Sportzentrum; Versetzen und Ankauf von Spielgeräten

Der Kinderspielplatz am Sportzentrum ist aufgrund der geplanten Errichtung einer Sporthalle zu verlegen. Außerdem ist die große quadratische Spielgerätekombination sehr stark abgenutzt und muss deshalb aus Gründen der Sicherheit für die Benutzer im kommenden Frühjahr vom Bauhof abgebaut werden.
Die Verwaltung hält nach einer sorgfältigen Überprüfung den ursprünglich angedachten Standort zwischen dem Mehrzweckplatz und der Tartanbahn aufgrund der Geländegegebenheiten für wenig geeignet und schlägt nun als Standort eine Fläche zwischen dem Biergarten und den südlich angrenzenden Kunststoffbahnen vor. Dieser hat den Vorteil, dass die Eltern ihre Kinder vom Biergarten aus beobachten könnten.

Die Kosten für die Änderung der bisherigen Situation belaufen sich nach Angaben einer Fachfirma auf voraussichtlich 32.500 Euro. Darin enthalten ist der Ankauf einer Spielgerätekombination mit verschiedenen Elementen. Außerdem sollte ein Stehkarussell angekauft werden. Die vorhandene Schaukel und die Feder-Wippe sollten versetzt werden.

Die Verwaltung lässt derzeit den Vorschlag nochmal überarbeiten. Die Gesamtkosten sollen dabei auf rund 25.000 Euro reduziert werden. Dabei sind auch die Aufprallflächen mit Hackschnitzeln und die Sicherheit für die Sportler im Bereich der Laufbahn zu überprüfen.
Über den überarbeiteten Vorschlag ist vom Bauausschuss am 24.01.2012 zu beraten.

In diesem Zusammenhang wird auch die weitere Verwendung der sandgefüllten Gruben für den Weitsprung und das Kugelstoßen angesprochen. Diese Anlagen werden seit länger Zeit nicht mehr entsprechend genutzt. Diese Sandflächen können jedoch aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit nicht für spielende Kinder als Sandkästen zur Verfügung gestellt werden. Eine Abdeckung aus Holz erscheint für die beiden Sandgruben als zu teuer. Die Gemeinde könnte gegebenenfalls mit Schildern darauf hinweisen, dass es sich bei den Sandflächen um keine Sandspielplätze handelt.
Nachdem die Sportanlage mit öffentlichen Zuschüssen gefördert wurde, dürfen die Anlagen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren nicht beseitigt werden. Die entsprechende Frist endet 2014. Danach sollte vom Gemeinderat unter anderem über eine Beseitigung der Standflächen entschieden werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.

Aufgrund einer Anregung eines Gemeinderatmitglieds wird die Verwaltung prüfen, ob der Sand aus den Sandgruben nach dem Kreissportfest entfernt werden kann.


c) Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in der Sunderndorferstraße; Festlegung des Energiestandards

Der Vorsitzende berichtet aufgrund von Anfragen über den Energiestandard der geplanten Wohngebäude. Bei der Planung werden die Vorschriften der EnEV in der aktuellen Fassung eingehalten. Darüber hinaus werden die Vorgaben von KFW 70 erfüllt. Nach den Angaben des planenden Architekten und des Energiesachverständigen liegen folgende Wert vor:
- Primärenergiebedarf < KFW 40
- Transmissionsverluste > KFW 55
- Kellerwandisolierung 12 cm statt bisher 10 cm
- Senkung des U-Werts bei den Fenstern von 1,0 auf 0,85
- Verwendung von Verfüllziegeln.

Eine Senkung des Energiestandards auf KFW 55 würde zu nicht mehr vertretbaren Kostenmehrungen führen. Außerdem sind die Leistungsverzeichnisse für die Baumeisterarbeiten bereits verschickt.

Pro Haus und Jahr ergeben sich folgende Kosten bzw. folgende Einsparungsmöglichkeiten:
- EnEV 2.433 Euro,
- KFW 70: 2.175 Euro; Einsparung: 258 Euro,
- KFW 55: 1.973 Euro; Einsparung: 202 Euro.

Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten.

Beschluss:
Die Mehrfamilienhäuser in der Sunderndorferstraße sind im Energiestandard KFW-Effizienzhaus 70 auszuführen.

d) Durchschnittlicher täglicher Verkehr in der Högerstraße (St 2081)

Aufgrund einer Anfrage in der letzten Sitzung des Bauausschusses gibt der Vorsitzende bekannt, dass für die Högerstraße 2010 folgender DTV-Wert ermittelt wurde:

Personenverkehr 6.144
Güterverkehr 482
Schwerverkehr 244

Gesamtverkehr 6.626


Im Gegensatz dazu weist die von Professor Dr.-Ing. Harald Kurzak erstellte Verkehrsuntersuchung vom 11.10.2010 für die Högerstraße 9.200 Fahrzeuge aus. Der Anteil des Schwerlastverkehrs beträgt 5 vom Hundert.


Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung.




Gemeinderatssitzung vom 06.12.2011

Tagesordnung


1. BürgerInnenfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.11.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht *
3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht
4. Jahresbericht des Jugendpflegers
5. Stellungnahme zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst *
6. Gemeinde Anzing; Tektur zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Sunderndorferstraße *
7. Gemeinde Anzing; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Sunderndorferstraße; Vergabe der Erdbauarbeiten durch den Bauausschuss am 24.01.2012 *
8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
a) 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Parsdorf, westlich und östlich der Gruber Straße“
b) Einfriedung eines Bauvorhabens im Baugebiet Gutenbergstraße Ost
c) Schülerkonzert der Musikinitiative Anzing am 10.12.2011
d) gesperrte Mehrfachturnhalle in Markt Schwaben




* = Beschluss


TOP 1

BürgerInnenfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob der Gemeinde bekannt ist, dass gegen die geplante Windkraftanlage Unterschriften gesammelt wurden.
Der Vorsitzende gibt hierzu bekannt, dass die Unterschriftenlisten am 05.12.2011 der Gemeinde vorgelegt wurden.

TOP 2

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.11.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.11.2011 wird genehmigt.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist bekanntzugeben:

TOP 3; Reinigung der Grundschule und der Turnhalle; Entscheidung über die Einstellung einer Reinigungskraft bzw. über die Vergabe der Reinigungsarbeiten an eine Firma
Eine gemeindliche Reinigungskraft wird ab 01.01.2012 Altersrente beziehen. Die Gemeinde hat sich deshalb entschlossen, die Reinigungsarbeiten öffentlich auszuschreiben. Den Auftrag erhielt die Firma Citros Cleaning aus Anzing. Der Vertrag wurde zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.


TOP 3

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

In der letzten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 3; Löwengrund Immobilien GmbH, Würzburg: Errichtung eines dreigeschossigen Lagergebäudes im GE Anzing Nord; Tektur zu den genehmigten Werbeanlagen
Nach dem ursprünglich vorgelegten Plan sollten an den Fassaden im Osten und im Süden zwei 16,50 m x 5,23 m große Werbeanlagen errichtet werden. Geplant sind bedruckte Blechtafeln, die angestrahlt werden. Die Beleuchtung soll über eine Zeitschaltuhr spätestens um 22.00 Uhr abgeschaltet werden.
Abweichend vom genehmigten Antrag soll nun eine Werbeanlage anstatt an der Ostseite an der Westseite der Lagerhalle angebracht werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 4; Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Der First des geplanten Gebäudes soll eine Nord-Süd-Ausrichtung erhalten. Das Landratsamt wird gebeten, den Bauwerber entsprechend zu beraten.


TOP 6 a; Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG; Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gewerbepark 1
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Die südliche Zufahrt ist verkehrsgerecht auszubauen. Die Antragstellerin wird dringend gebeten, in diesem Zusammenhang auch die östliche Zufahrt bzw. Ausfahrt kritisch zu prüfen und gegebenenfalls den Erfordernissen anzupassen.


TOP 4

Jahresbericht des Jugendpflegers

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Felix Aschauer berichtet umfassend über seine Tätigkeit als Jugendpfleger. Sein Jahresbericht 2010/2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


TOP 5

Stellungnahme zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst

Vortrag:
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 05.07.2011.

Der Vorsitzende hält Sachvortrag und teilt mit, dass sich der Gemeinderat mit dieser Angelegenheit ausführlich auseinandergesetzt hat. Mit vielen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde fand ein reger Austausch statt. Am 05.12.2011 ging bei der Gemeinde eine Unterschriftenliste mit rund 400 Unterschriften von Personen ein, die sich gegen die Errichtung eines Windparks im Ebersberger Forst aussprechen.

Der Vorsitzende dankt allen, die in dieser Angelegenheit an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben.

Ein Gemeinderatmitglied erscheint um 19.50 Uhr im Sitzungssaal,


Verschiedene Mitglieder des Gemeinderats geben Stellungnahmen ab und teilen mit, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen werden.



Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Windpark im Ebersberger Forst unter der Voraussetzung zu, dass dort maximal fünf Windräder in einem Mindestabstand von ca. 1.500 Metern zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden. Die fünf Windräder sollen dabei gemäß Anlage entlang der Eglhartinger Straße im Norden und dann ab der Wegkreuzung entlang dem Berger Geräumt Richtung Süden situiert werden.

2. Die vorausgehende einjährige Windmessung soll entsprechend im gleichen Abstand zur Wohnbebauung stattfinden.

3. Mit dem Landratsamt Ebersberg und weiteren beteiligten / interessierten Gemeinden ist über eine eigene „kommunale“ Windmessung auch hinsichtlich einer gemeinsamen Kostenteilung zu beraten, um eigene Daten für dieses und mögliche weitere Projekte zu erhalten.

4. Mit dem Landratsamt Ebersberg und den drei beteiligten Gemeinden ist darüber zu beraten und eine gemeinsame Lösung dahingehend zu erarbeiten, dass der „ökologische Ertrag“ der Windenergieanlagen (Reduzierung der CO²-Emissionen) den Gemeinden anteilig auf ihre Ökobilanz angerechnet wird.


TOP 6

Gemeinde Anzing; Tektur zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Sunderndorferstraße

Vortrag:
Für die Änderungen der Vorhaben liegen bereits Beschlüsse vor.

Im Tekturplan sind berücksichtigt:

- Vergrößerung der Dachgeschosswohnungen von 50 qm auf 61,36 bzw. 61,55 qm,
- Nachweis der zusätzlichen Stellplätze,
- Änderung der Fenster im Bereich der nördlichen und südlichen Giebelseiten.

Vom Gemeinderat ist hierzu noch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


TOP 7

Gemeinde Anzing; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Sunderndorferstraße durch den Bauausschuss am 24.01.2012

Vortrag:
Zur Gewährleistung eines zügigen Bauablaufs sollte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 24.01.2012 über die Vergabe der Erdbauarbeiten entscheiden.

Abgabetermin für die Angebote ist der 17.01.2012. Von einem früheren Abgabetermin wurde aufgrund der Weihnachtsferien abgesehen. Eine spätere Vergabe könnte zu einer Verzögerung des Bauvorhabens führen.

Die Gewerke Baumeisterarbeiten, Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sind vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.02.2012 zu vergeben.

Beschluss:
Über die Vergabe der Erdarbeiten ist vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 24.01.2012 zu entscheiden.

TOP 8

Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben

Der Gemeinderat der Gemeinde Vaterstetten hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 dem Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Parsdorf, westlich und östlich der Gruber Straße“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis. Die Planbeilage, die dem Original dieser Niederschrift beizufügen ist, wird eingesehen.

Im Baugebiet Gutenbergstraße Ost wurde bei einem Grundstück eine planabweichende Einfriedung errichtet. Der Bauausschuss wird hierüber informiert. Vom Gemeinderat werden zwei Fotos mit dem Sichtschutzzaun eingesehen.

Der Vorsitzende erinnert an das Schülerkonzert der Musikinitiative Anzing am 10.12.2011 im großen Rathaussaal und bittet die Anwesenden, das Konzert zu besuchen.

Ein Gemeinderatmitglied spricht die gesperrte Mehrfachturnhalle in Markt Schwaben an und bittet die Gemeinde Anzing, ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Der Vorsitzende nimmt hierzu Stellung.


Gemeinderatssitzung vom 02.11.2011

Tagesordnung

1. BürgerInnenfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.10.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 18.10.2011 gefassten Beschlüsse

4. Gemeinderat; Änderung der Zusammensetzung; Vereidigung von Frau Sabine Saphörster-Heimbach

5. Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse; Beschluss über die Änderungen

6. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans; Beschlüsse über die im Verfahren nach § 4 I und § 2 IV BauGB eingegangenen Stellungnahmen

7. Widmung der Sunderndorferstraße zur Ortsstraße

8. Straßenbenennung

9. Feststellung der Jahresrechnung 2010

10. Jahresrechnung 2010; Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung

11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben

TOP 1

BürgerInnenfragestunde

Keine Wortmeldungen.



TOP 2

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.10.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.10.2011 wird genehmigt.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats ist nichts bekanntzugeben.



TOP 3

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 18.10.2011 gefassten Beschlüsse

In der letzen Sitzung des Gemeinderats vom 04.10.2011 wurden versehentlich nochmals die Beschlüsse des Bauausschusses vom 23.08.2011 bekanntgegeben. Richtig wäre es gewesen, die Beschlüsse des Bauausschusses vom 20.09.2011 bekanntzugeben. Die Verwaltung wird das Original der Niederschrift vom 04.10.2011 entsprechend berichtigen.


Beschlüsse des Bauausschusses vom 20.09.2011:

TOP 3; Errichtung eines Einfamilienhauses in der Högerstraße
Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 5; St 2081, OD Anzing (Högerstraße); Einbau einer Querungshilfe und Ausbau des Gehsteigs entlang des Flurstücks Nr. 71; Antrag des Agenda – Arbeitskreises ‚Aktiv für Anzings Mitte’ vom 10.09.2011
Der Bauausschuss nahm den Antrag zur Kenntnis. Zur Grundlage für eine weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien sind eine Grobplanung und eine Kostenschätzung erforderlich. Die weiteren Verhandlungen der Gemeinde mit dem Straßenbauamt Rosenheim sind abzuwarten.


Beschlüsse des Bauausschusses vom 18.10.2011:

TOP 2; Tektur zum Neubau eines KfW 55 Effizienz-Doppelhauses auf dem Grundstück Gewerbepark 27
Dem geänderten Bauantrag wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die Gemeinde hält es für erforderlich, dass das Landratsamt nach Fertigstellung des Doppelhauses prüft, ob dieses entsprechend der Genehmigung errichtet wurde.

TOP 3; Schwaigerstraße 67, Anzing; Erweiterung einer Garage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 6; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in der Sunderndorferstraße; zeitlicher Ablauf und Änderungen der Gebäude
Mit dem Einbau eines weiteren Dachflächenfensters an der Westseite sowie der Änderung der Fenster an den Südseiten der beiden Gebäude besteht Einverständnis. Die Änderungen sind in einem Tekturplan zu berücksichtigen.

TOP 7c) Flächennutzungsplan; Überarbeitung des Landschaftsplans
Der Aktualisierung des Landschaftsplanes wird zugestimmt. Der Auftrag ist der Huber Planungs-GmbH zu erteilen.



TOP 4

Gemeinderat; Änderung der Zusammensetzung; Vereidigung von Frau Sabine Saphörster-Heimbach

Vortrag:
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Berthold Kettner rückt nach Art. 37 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes Frau Sabine Saphörster-Heimbach in den Gemeinderat nach. Diese hat der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt.

Der Vorsitzende beglückwünscht Frau Sabine Saphörster-Heimbach und heißt sie im Gemeinderat herzlich willkommen.

Anschließend leistet Frau Sabine Saphörster-Heimbach den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid.



TOP 5

Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse; Beschluss über die Änderungen

Vortrag:
Die neue Zusammensetzung des Gemeinderats hat folgende Auswirkungen auf die Besetzung der Ausschüsse:





Fraktionsvorsitzende:
CSU Christlich Soziale Union Strasser Rupert
GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen Oellerer Reinhard
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland Friedrich Reinhardt
UBA Unabhängige Bürgergemeinschaft Anzing Mütze Helmut
ABA Aktive Bürger Anzing Strasser Gerhard


AUSSCHÜSSE

Bauausschuss Vertreter
Finauer Franz (Erster Bgm./Vorsitzender) UBA
Haimmerer Bernhard CSU Moossmann Peter
Strasser Rupert CSU Reither Josef
Friedrich Reinhardt SPD Müller Petra
Spachmann-Bückers Barbara Grüne Strasser Gerhard (ABA)
Brummer Franz UBA Schneider Florian
Mütze Helmut UBA Finsterhölzl Bernhard

Finanzausschuss
Finauer Franz (Erster Bgm./Vorsitzender) UBA
Haimmerer Bernhard CSU Saphörster-Heimbach Sabine
Moossmann Peter CSU Strasser Rupert
Müller Petra SPD Friedrich Reinhardt
Strasser Gerhard ABA Oellerer Reinhard (Grüne)
Finsterhölzl Bernhard UBA Schneider Florian
Wolfram Kaspar UBA Mütze Helmut

Gemeindeausschuss
Finauer Franz (Erster Bgm./Vorsitzender) UBA
Reither Josef CSU Strasser Rupert
Saphörster-Heimbach Sabine CSU Haimmerer Bernhard
Lord William SPD Friedrich Reinhardt
Oellerer Reinhard Grüne Spachmann-Bückers Barbara
Finsterhölzl Bernhard UBA Brummer Franz
Schneider Florian UBA Wolfram Kaspar



Rupert Strasser übernimmt neben Petra Müller die Aufgabe eines Seniorensprechers.

Neuer Fraktionsvorsitzende für die CSU ist Rupert Strasser.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.





TOP 6

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans; Beschlüsse über die im Verfahren nach
§ 4 I und § 2 IV BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Vortrag:
Der Flächennutzungsplan gibt als vorbereitender Bauleitplan einen Überblick auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Er ist das Ergebnis eines politischen sowie fachlichen Planungsprozesses. Für den Inhalt des Flächennutzungsplans ist § 5 des Baugesetzbuches maßgebend. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der für Bürger keine direkte Rechtskraft entfaltet. Für Behörden enthält der Plan verbindliche Hinweise, die bei der Genehmigung von Vorhaben zu beachten sind. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde und ist für die Entwicklung nachgeordneter Pläne bindend.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde zwischenzeitlich fünfzehnmal geändert. Davon musste eine Flächennutzungsplanänderung aus rechtlichen Gründen eingestellt werden. Die letzte umfassende Überplanung des Flächennutzungsplans erfolgte 1993.

Der Gemeinderat stimmte in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17.10.2008 mit Beschluss Nr. 4 a einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu. Der entsprechende Planungsauftrag wurde der Huber Planungs-GmbH aus Rosenheim erteilt.

In seiner Sitzung vom 06.04.2010 stimmt der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 5 dem Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom März 2010 zu und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist auch der Landschaftsplan zu aktualisieren. Der Bauausschuss stimmte der Aktualisierung des Landschaftsplanes in seiner Sitzung vom 18.10.2011 zu. Der Auftrag wurde der Huber Planungs-GmbH aus Rosenheim erteilt. Die Gesamtkosten werden sich auf rund 6000 Euro belaufen.

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und die Prüfung der Belange des Umweltschutzes nach § 2 IV BauGB wurden in der Zeit vom 28.07.2011 bis 31.08.2011 durchgeführt.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Abwägungsvorlage dieser Beteiligung zur Kenntnis und beschließt, die Stellungnahmen der Behörden entsprechend abzuwägen.

Die Abwägungsvorlage ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigt den von der Huber-Planungs-GmbH ausgearbeiteten Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplanentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


TOP 7

Widmung der Sunderndorferstraße zur Ortsstraße

Vortrag:
Widmung ist die Verfügung durch die eine Straße die Eigenschaft einer bestimmten öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Mit der Widmung ist immer eine Einstufung in eine Straßenklasse verbunden. Die Widmung erstreckt sich auf die hergestellte Straße einschließlich aller vorhandenen Bestandteile.

Der Vorsitzende hält Sachvortrag und berichtet dem Gemeinderat anhand der Ermittlungsniederschrift und eines Lageplans.

Beschluss:
Die Erschließungsstraße Sunderndorferstraße ist nach Art. 47 Abs. 2 des BayStrWG zu widmen und als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis einzutragen. Die Verwaltung wird beauftragt die Widmungsverfügung zu erstellen und diese öffentlich bekanntzumachen.


TOP 8

Straßenbenennung

Vortrag:
Für den Aussiedlerhof eines Landwirts ist von der Gemeinde eine Hausnummer zuzuteilen. Die angrenzende Straße nach Oberasbach trägt noch keine offizielle Straßenbezeichnung. Nach der Vorberatung des Bauausschusses werden die Bezeichnungen Oberasbacher Feld und Kramerwinkl vorgeschlagen.

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag „Am Oberasbacher Feld“ abstimmen:
Der Vorschlag ist damit abgelehnt.

Der Vorsitzende lässt daraufhin über den weiteren Vorschlag abstimmen.

Beschluss:
Die Straße zwischen der Kreisstraße EBE 5 und Oberasbach (westliche Zufahrt mit der Flurstücksnummer 434 Gemarkung Anzing) erhält die Bezeichnung „Kramerwinkl“.


TOP 9

Feststellung der Jahresrechnung 2010

Vortrag:
Die Jahresrechnung 2010 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 11.10.2011 eingehend vorberaten.
Mit der Prüfung beauftragt war wieder, wie bereits in den vorangegangenen Jahren, Frau Brigitte Scherer. Nach ihren Feststellungen wurde die Jahresrechnung mit allen Anlagen ordnungsgemäß erstellt. Die örtliche Prüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen.

Die Jahresrechnung kann vom Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden.
Von den über- und außerplanmäßig angefallenen Ausgaben in Höhe von 1.159.487,82 Euro wurden 27.648,90 Euro aus Mitteln der Deckungsreserve gedeckt.
Der Übertragung dieser Mittel wurde mit GR-Beschluss vom 01.03.2011 zugestimmt. Von den verbleibenden Überschreitungen in Höhe von 1.131.838,92 Euro waren 1.064.246,19 Euro durch Mehreinnahmen gedeckt. Die nicht gedeckten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 67.592,73 Euro wurden ebenfalls am 01.03.2011 genehmigt.

Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich den Feststellungen der Prüferin an und nimmt keine weiteren Prüfungshandlungen vor.
Die Jahresrechnung schließt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt mit 5.956.664,79 Euro und
im Vermögenshaushalt mit 5.595.481,88 Euro ab.

Der Gemeinderat stellt hiermit die Jahresrechnung 2010 fest.




TOP 10

Jahresrechnung 2010; Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung

Vortrag:
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung alsbald fest und beschließt über die Entlastung. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2010.

Der Erste Bürgermeister hat beim vorstehenden Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nicht mitgestimmt.


TOP 11

Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben


Der Vorsitzende gibt die Einladung der SZ über die Veranstaltung am 15.11.2011 um 19.30 Uhr bekannt und bittet darum, das sich Mitglieder des Gemeinderat gegebenenfalls beim ihm melden.

Der Vorsitzende berichtet über die anstehenden Straßenbauarbeiten zur Anbindung der Straße Gewerbepark an die Kreisstraße EBE 1. Die Verbindung von Anzing nach Poing muss dafür vom 02.11.2011 bis 16.12.2011 gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Neufarn.

Aufgrund einer Anfrage in der letzten Sitzung des Bauausschusses berichtet der Vorsitzende über die Räum- und Streupflicht im östlichen Bereich der Gutenbergstraße.

Der Vorsitzende informiert über eine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage nördlich des Wertstoffhofes auf dem Flurstück Nr. 563 Gemarkung Anzing. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG plant dort die Telekommunikationsinfrastruktur durch eine neue Sendeanlage für die mobile Breitbandtechnik LTE weiter zu verbessern.

Im Nachgang zu den bereits erfolgten Beratungen stellt der Vorsitzende die beim Bau der beiden Mehrfamilienhäuser in der Sunderndorferstraße erforderlichen Änderungen der Fenster im Bereich der nördlichen und südlichen Giebelseiten vor.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.

Ende der öffentlichen Sitzung. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.



Gemeinderatssitzung vom 04.10.2011

Tagesordnung

1. BürgerInnenfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.09.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht *

3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.08.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

4. Bauvorhaben zur Errichtung einer Mehrfachspielhalle in der Gemeinde Anzing *

5. Gutenbergstraße 18; Nutzungsänderung eines Bürogebäudes mit vier Büroeinheiten, einer Wohneinheit und eines Appartements in neun barrierefreie Klein-Wohneinheiten; Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg *

6. Tektur zum Neubau eines KfW 55 Effizienz-Doppelhauses auf dem Grundstück Gewerbepark 27

7. Stockschützen Anzing e. V.; Zuschussantrag zur Markierung der Stockbahnen *

8. Gemeinderat: Ausscheiden von Dr. Berthold Kettner *

9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben


* = Beschluss

TOP 1

BürgerInnenfragestunde

Ein Bürger fragt an, warum vor der öffentlichen Sitzung bereits nichtöffentlich beraten wurde.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich hier um eine organisatorische Frage handelt, die im Ermessen des Ersten Bürgermeisters liegt.

TOP 2

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.09.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.09.2011 wird genehmigt.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist bekanntzugeben:

TOP 3; Neubau einer Senioreneinrichtung auf dem Grundstück Högerstraße 1; Baugrunderkundung
Der Auftrag über eine Baugrunduntersuchung wurde an das Ingenieurbüro Blasy und Mader aus Eching vergeben. Die Kosten in Höhe von 11.495,40 Euro wurden genehmigt.

TOP 4; Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Sunderndorferstraße; Vergrößerung der Dachgeschoßwohnungen
Die Wohnflächen der Dachgeschoßwohnungen sind von 50 m² auf 61 m² zu erhöhen. Die zusätzlichen Stellplätze sind im Freiflächengestaltungsplan nachzuweisen.

TOP 3

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.08.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 2; Tektur zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Sunderndorferstraße 13
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mit den beantragten Befreiungen bestand Einverständnis

TOP 4; Verlängerung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Lessingstraße 10
Mit der Verlängerung der Baugenehmigung besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 5; Neubau eines KfW 55 Effizienz-Doppelhauses auf dem Grundstück Gewerbepark 27
Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt

TOP 6; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Sunderndorferstraße 9
Im Rahmen der Bauvoranfrage war zu klären, ob für das geplante Wohnhaus eine vom Bebauungsplan abweichende Dachform im Wege der Befreiung zugelassen werden kann. Zu beurteilen waren ein Flachdach und ein geknicktes Pultdach. Der Bauausschuss stellte fest, dass sich die vom Bauherrn vorgestellten Beispiele nicht in die Umgebungsbebauung einfügen und deshalb nicht zu vertreten sind.

TOP 7; Errichtung von Werbeanlagen
Dem Antrag wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Tiefgarage und einer Hackschnitzelheizung BHKW 200 KW mit Flächen für die Lagerung und Trocknung
Dem vorgelegten Plan wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 4

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Mehrfachspielhalle in der Gemeinde Anzing

Vortrag:
Am 06.09.2011 ging bei der Gemeinde ein Vorbescheid zur Errichtung einer von vier Spielhallen mit einer Fläche von jeweils 150 m² nach § 33 i GewO ein.
Die Spielhalle soll 32,60 m lang und 18 m breit werden. Die Wandhöhe des zurückgesetzten Obergeschoßes soll mit 6,89 m, die Firsthöhe mit 9,48 m ausgeführt werden. Die vier Spielhallen sollen eine Fläche von 593 m² erhalten. Das Sportcafé ist mit 122 m² ausgewiesen. Die Gesamtnutzfläche beträgt 967 m².

Der Antrag wird als Vorbescheid gestellt, die beiliegenden Planunterlagen tragen die Bezeichnung Bauvoranfrage. Als Bauort ist angegeben: 85646 Anzing, Gemeindegebiet, Hoheitsbereich der Gemeinde Anzing, Bauort wird von der Gemeinde Anzing mitgeteilt.

Beschluss:
Ordentliche Bauanträge sind stets grundstücksbezogen zu stellen. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Voraussetzung nicht und ist deshalb unzulässig. Die Suche nach geeigneten Grundstücken für private Bauvorhaben ist Sache des jeweiligen Antragsstellers. Die Gemeinde ist zur Suche eines geeigneten Grundstückes nicht verpflichtet.
Der Antragsteller ist entsprechend zu informieren.

TOP 5

Nutzungsänderung eines Bürogebäudes mit vier Büroeinheiten, einer Wohneinheit und eines Appartements in neun barrierefreie Klein-Wohneinheiten; Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg

Vortrag:
In der Sitzung vom 06.09.2011 verweigerte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung.

Der Vorsitzende stellt klar, dass er entgegen einer Pressemeldung den Schwarzbau nicht toleriert habe. Vielmehr war es die Gemeindeverwaltung, die das Landratsamt auf die ungenehmigte Nutzung hingewiesen hat.

Der Vorsitzende zeigt das Schreiben des Landratsamtes vom 19.09.2011 vor:


zum Bauantrag für das o.a. Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt. Grund dafür ist offenbar, dass die Nutzungsänderung ohne vorherige Genehmigung bereits ausgeführt wurde.

Das Gebäude wurde mit Bescheid vom 03.09.2009 als Bürogebäude genehmigt. Zum damaligen Zeitpunkt wies der Bebauungsplan für das Grundstück ein eingeschränktes Gewerbegebiet aus, weshalb eine Wohnnutzung nur sehr eingeschränkt genehmigt werden konnte.

Mittlerweile hat die Gemeinde Anzing jedoch den Bebauungsplan geändert und als Art der Nutzung „Mischgebiet“ festgesetzt. Damit hat sich die rechtliche Situation verändert. Eine Wohnnutzung ist damit zulässig geworden. In dem Mischgebiet ist noch ein erheblicher Teil der Flächen unbebaut (Flurstück Nr. 239), so dass die Verwirklichung der angestrebten Mischnutzung im fraglichen Gebiet bisher nicht in Frage zu stellen ist.

Die Gemeinde wird deshalb unter Hinweis auf Art. 67 Absatz 1 BayBO gebeten, erneut zu dem Bauvorhaben Stellung zu nehmen.

Zu Ihrer Information dürfen wir im Übrigen darauf hinweisen, dass zur Ahndung des rechtswidrigen Vorgehens des Bauherrn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde und bereits Bußgelder verhängt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Constanze Pasch

Über diese Angelegenheit wird beraten.

Der Vorsitzende lässt daraufhin über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen;

„Der Nutzungsänderung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Wegen der Überschreitung der maximal zulässigen Geschoßflächenzahl um 0,08 wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt.

Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze ergibt sich aus der gemeindlichen Stellplatzsatzung in der geänderten Fassung vom 08.04.2009.

Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet zwischen der Park- und der Gutenbergstraße ausgeführt werden. In der geänderten Fassung des Bebauungsplans, rechtskräftig seit 29.12.2010, ist das Grundstück der Antragsteller als Mischgebiet ausgewiesen.“


Abstimmung:

Das gemeindliche Einvernehmen ist damit nicht erteilt.



TOP 6

Tektur zum Neubau eines KfW 55 Effizienz-Doppelhauses auf dem Grundstück Gewerbepark 27
Vortrag:
Der Bauausschuss erteilte für das Vorhaben bereits in seiner Sitzung vom 23.08.2011 das gemeindliche Einvernehmen.

Bei der Prüfung des Bauantrags im Bauamt des Landratsamtes wurde unter anderem festgestellt, dass es sich bei dem Dachgeschoß entgegen der eingereichten Unterlagen um ein Vollgeschoss handelt. Nach dem geltenden Bebauungsplan ist eine Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans konnte nicht in Aussicht gestellt werden, da es sich um einen Grundzug der Planung handelt.

Die Antragsteller legten deshalb am 30.09.2011 erneut Unterlagen vor, die folgende Änderungen beinhalten:

1. Geschlossener Wintergarten statt Terrasse im Dachgeschoss – DG ist kein Vollgeschoß, da nur 2/3 über 2,30 m konstruktiver Höhe,
2. Abstandflächen nach Süden und Westen auf 1 H erhöht: dadurch Abstandsflächenübernahmen durch Nachbarn erforderlich; Übernahme liegt vor,
3. Dachneigung und Höhe zur Einhaltung der Abstandsflächen geringfügig reduziert,
4. Zusätzliche Fläche (HNF) des Wintergartens (9,40 m²/WE) in den Berechnungsblättern und im Gewerbeflächennachweis ergänzt.

Die Bauwerber beabsichtigen auf dem 592 m² großen Grundstück ein Doppelhaus in der Bauweise E + I + D zu errichten. Das Dachgeschoß soll nicht als Vollgeschoß ausgebildet werden. Die Grundfläche des Gebäudes soll Ausmaße von 12,75 m x 11,00 m erhalten. Die Wandhöhe ist mit 7,50 m, die Firsthöhe mit 9,40 m angegeben. Die Dachneigungen des Pultdaches sind mit 8° und 13° geplant. Für das Doppelhaus errechnen sich eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 0,47. Nach dem beigefügten Nachweis beträgt der gewerbliche Anteil 41 v. Hundert und der Wohnanteil 59 v. Hundert.

Über diese Angelegenheit wird beraten. Der Vorsitzende schlägt vor, über den vorbereiteten Vorschlag abzustimmen.

„Dem geänderten Bauantrag wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Das Vorhaben soll innerhalb des geänderten Bebauungsplans Nr. 29 (zweite Änderung, rechtskräftig seit 28.09.2011) ausgeführt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung des Zweckverbandes. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gKu VE München Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Die Zufahrt erfolgt über die nördlich gelegene Erschließungsstraße Gewerbepark und über eine private Zufahrtsstraße mit den Flurstücksnummern 673/20 und 673/28 der Gemarkung Anzing.“

Ein Mitglied des Gemeinderats macht darauf aufmerksam, dass das Gebäude möglicherweise bereits gebaut ist. Dieser Zweifel kann nicht sofort ausgeräumt werden. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, diese Angelegenheit zu prüfen und die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zurückzustellen.

Beschluss:
Die Entscheidung über diese Angelegenheit wird zurückgestellt. Der Bauausschuss wird gebeten, über diese Angelegenheit am 18.10.2011 abschließend zu entscheiden.



TOP 7

Stockschützen Anzing e. V.; Zuschussantrag zur Markierung der Stockbahnen

Vortrag:
Die Markierungslinien der Stockbahnen waren nach 7-jährigem Betrieb abgenutzt und mussten von dem Stockschützenverein erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf 1.029,35 Euro. Die Stockschützen bitten die Gemeinde um einen Zuschuss.

Für entsprechende Maßnahmen sind im laufenden Haushalt noch 4.347,13 Euro vorhanden.

Der Vorsitzende schlägt vor, den Stockschützen einen Zuschuss von 300 Euro zu gewähren.

Ein Gemeinderatmitglied macht auf die positiven Leistungen des Vereins aufmerksam und stellt den Antrag, einen Zuschuss von 500 Euro zu gewähren.

Der Vorsitzende lässt daraufhin über diesen Antrag abstimmen.

Beschluss:
Den Stockschützen Anzing e. V ist für die bereits ausgeführte Markierung der Bahnen ein zweckgebundener Zuschuss von 500 Euro zu gewähren.



TOP 8

Gemeinderat: Ausscheiden von Dr. Berthold Kettner

Vortrag:
Mit E-Mail-Nachricht vom 04.09.2011 teilte Dr. Berthold Kettner dem Ersten Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderats mit, dass er das Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats nicht mehr weiter ausüben werde. Mit einer weiteren E-Mail begründet Dr. Berthold Kettner ausführlich seine Entscheidung.

Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat die Begründung bekannt. Bei Dr. Berthold Kettner liegt ein wichtiger Grund nach Art. 19 Absatz 1 GO vor. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.

Beschluss:
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Herr Dr. Berthold Kettner sein Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats aus wichtigem Grund niederlegt.



TOP 9

Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben


Der Vorsitzende erinnert an die Informationsfahrt zu bestehenden Windenergieanlagen am 22.10.2011. Derzeit sind im Bus noch 26 freie Plätze vorhanden. Anmeldungen nehmen der Erste Bürgermeister und dessen Vorzimmer entgegen.

Ein Gemeinderatsmitglied macht auf Geruchsbelästigungen durch das Ausbringen von Gülle aufmerksam. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied berichtet dazu über die Sach- und Rechtslage.


Ein Gemeinderatsmitglied verlässt aufgrund einer anderweitig ehrenamtlichen Tätigkeit die Sitzung.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.45 Uhr. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.



Gemeinderatssitzung vom 06.09.2011

Tagesordnung


1. BürgerInnenfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.08.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht *
3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.08.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht
4. Errichtung eines Einfamilienhauses in der Högerstraße
5. Nutzungsänderung eines Bürogebäudes mit vier Büroeinheiten, einer Wohneinheit und eines Appartements in neun barrierefreie Klein-Wohneinheiten *
6. Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für das „Gewerbegebiet Anzing Nord“; Beschlüsse zu den Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB *
7. Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für das „Gewerbegebiet Anzing Nord“; Satzungsbeschluss *
8. Sanierung der Kunststoffflächen des Sportgeländes; Genehmigung von Mehrkosten *
9. Aufnahme von Konzentrationszonen für Standorte von Windkraftanlagen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anzing vom 27.08.2011
10. Stellungnahme der Gemeinde Anzing zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München Franz-Josef-Strauß; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anzing vom 27.08.2011 *
11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
* = Beschluss

TOP 1

BürgerInnenfragestunde

Keine Wortmeldungen


TOP 2

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.08.2011 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.08.2011 wird genehmigt.



TOP 3

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.08.2011 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

In der letzten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Beschlüsse gefasst:


TOP 2; Tektur zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Sunderndorferstraße 13
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 3; Errichtung eines Einfamilienhauses in der Högerstraße
Dieser Antrag wird aufgrund weiterer erforderlicher Prüfungen zurückgestellt. Der Gemeinderat wurde gebeten, über diese Angelegenheit in seiner Sitzung vom 06.09.2011 abschließend zu entscheiden. Mit den Antragstellern ist zu klären, ob die Wandhöhe und die Firsthöhe des geplanten Gebäudes zurückgenommen werden kann.
Das Landratsamt ist um Beurteilung zu bitten, ob sich das geplante Gebäude einfügt und ob ein städtebaulicher Regelungsbedarf besteht.

TOP 4; Verlängerung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Lessingstraße 10
Der Verlängerung des Bauantrags wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 5; Neubau eines KfW 55 Effizienz-Doppelhauses auf dem Grundstück Gewerbepark 27
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
TOP 6; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Sunderndorferstraße 9
Der Bauausschuss stellte fest, dass sich die vom Bauherrn vorgestellten Beispiele mit einem Flachdach und einem geknickten Pultdach nicht in die Bebauung des Baugebietes Sunderndorferstraße/Birkenweg einfügen und deshalb städtebaulich und gestalterisch nicht zu vertreten sind.

TOP 7; Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Gewerbepark 3
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

TOP 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Tiefgarage und einer Hackschnitzelheizung BHKW 200 KW mit Flächen für die Lagerung und Trocknung
Dem vorgelegten Plan wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Die gesetzlichen Abstandflächen sind einzuhalten. Auf das Schreiben der benachbarten Grundstückseigentümerin vom 16.08.2011 wurde hingewiesen.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses ist nichts bekanntzugeben.



TOP 4

Errichtung eines Einfamilienhauses in der Högerstraße

Mit dieser Angelegenheit befasste sich bereits der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 23.08.2011 unter Tagesordnungspunkt 3.
Mit Schreiben vom 05.09.2011 teilt die beauftragte Architektin mit, dass das Gebäude überplant werden soll. Der überarbeitete Eingabeplan wird zur nächsten Sitzung des Bauausschuss erneut vorgelegt werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.



TOP 5

Nutzungsänderung eines Bürogebäudes mit vier Büroeinheiten, einer Wohneinheit und eines Appartements in neun barrierefreie Klein-Wohneinheiten

Vortrag:
Für das Bauvorhaben liegt eine Genehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom 03.09.2009 vor. Damals wurde ein Bürogebäude mit vier Büroeinheiten, eine Wohneinheit und ein Appartement genehmigt.

Entgegen dieser Genehmigung wurden neun barrierefreie Klein-Wohneinheiten mit Flächen von 41 m² bis 56 m² errichtet. Die Grundstückseigentümer wurden deshalb vom Bauamt des Landratsamtes Ebersberg aufgefordert, einen Antrag auf Nutzungsänderung vorzulegen. Dieser ging bei der Gemeinde am 22.08.2011 ein.

Die Grundfläche ist mit 221,42 m² (GRZ 0,277), die Geschoßfläche mit 664,26 m² (GFZ 0,83) angegeben. Die tatsächlich erreichte Geschoßflächenzahl übersteigt die im Bebauungsplan festgelegte Höchstgrenze von 0,75 um 0,08.

Seit der dritten Änderung des Bebauungsplans, rechtskräftig seit 29.12.2010, ist das Grundstück der Eheleute als Mischgebiet ausgewiesen. Nach § 6 der Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Anhand der vorhandenen Planunterlagen ergeben sich für das Mischgebiet, bestehend aus den Grundstücken Gutenbergstraße 16 bis 20, ein Wohnanteil von 57 vom Hundert und ein gewerblicher Anteil von 43 vom Hundert. Die erforderliche Durchmischung des Gebietes ist damit gewährleistet.

Das Landratsamt teilt hierzu mit Schreiben vom 13.05.2011 Folgendes mit:
Die Festsetzung des Mischgebiets bezieht sich auf mehrere Flurstücke des Plangebiets, so dass eine Durchmischung von Wohn- und Gewerbenutzungen aufgrund der noch vorhandenen freien Flächen ohne weiteres auch nach einer Nutzungsänderung des Anwesens der Eheleute noch möglich ist.

Über dieser Angelegenheit wird ausführlich beraten. Dabei wird das Vorgehen der Antragsteller ausdrücklich missbilligt. Es wird festgestellt, dass dem Vorhaben nicht zugestimmt werden kann.

Der Vorsitzende lässt daraufhin über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen;

„Der Nutzungsänderung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Wegen der Überschreitung der maximal zulässigen Geschoßflächenzahl um 0,08 wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt.

Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze ergibt sich aus der gemeindlichen Stellplatzsatzung in der geänderten Fassung vom 08.04.2009.“

Abstimmung:
Dafür 1 Stimme; dagegen 10 Stimmen.

Das gemeindliche Einvernehmen ist damit nicht erteilt.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderats macht die Gemeinde das Bauamt des Landratsamtes darauf aufmerksam, dass zum Zeitpunkt der Errichtung der neun Kleinwohnungen das Baugrundstück als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen war.

Ein Gemeinderatmitglied war bei der vorstehenden Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend.



TOP 6

Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für das „Gewerbegebiet Anzing Nord“; Beschlüsse zu den Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB

Vortrag:
Der Gemeinderat hat am 01.02.2011 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 29 für das Gewerbegebiet Anzing Nord zu ändern. Eine Änderung der Planunterlagen ist aufgrund der eingegangen Stellungnahmen nicht erforderlich.

Beschluss:
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurden in der Zeit vom 18.07.2011 bis 18.08.2011 durchgeführt.
Der Gemeinderat nimmt die Abwägungsvorlage dieser Beteiligung zur Kenntnis.

Die Abwägungsvorlage ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen.


Der Vorsitzende teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderats über eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Spielhallen in der Gemeinde Anzing zu entscheiden ist. Bei der Gemeinde ist außerdem am 05.09.2011 ein Schreiben der Gastroplan Projektentwicklung eingegangen, die die Projektentwicklung Schöb vertritt. Die Gastroplan ist beauftragt mit der Prüfung des Bauvorhabens zur Errichtung einer Mehrfachspielhalle innerhalb des Gewerbegebiets Anzing Nord. Gleichzeitig wird auf mögliche Schadensersatzansprüche der Gemeinde in nicht unerheblicher Höhe hingewiesen. Der Gemeinderat hatte aus städtebaulichen Gründen einen entsprechenden Antrag abgelehnt.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat die entsprechenden Unterlagen voraussichtlich Mitte dieses Monats vorlegen.

Die Gemeinde lässt sich in dieser Angelegenheit von einem Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertreten. Dieser wird bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 04.10.2011 anwesend sein.

Der Gemeinderat nimmt dies zu Kenntnis.


TOP 7

Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für das „Gewerbegebiet Anzing Nord“; Satzungsbeschluss

Vortrag:
Der Gemeinderat hat am 01.02.2011 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 29 für das Gewerbegebiet Anzing Nord zu ändern. Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss liegen nun vor.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Gewerbegebiet Anzing Nord“ in der Fassung vom 05.07.2011, mitsamt der Begründung, ebenfalls in der Fassung vom 05.07.2011 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan öffentlich bekannt zu machen.



TOP 8

Sanierung der Kunststoffflächen des Sportgeländes; Genehmigung erforderlicher Mehrkosten

Vortrag:
Nach der Reinigung des Kunststoffbelages wurde sichtbar, dass der Kunststoffbelag mit Spannungsrissen durchzogen ist. Teilweise sind Risse von mehr als 2 mm vorhanden, die bis zur Tragschicht durchgehen.
Um den Kunststoffbelag für die nächsten 8 bis 10 Jahre in seiner Funktion erhalten zu können, ist es erforderlich, die Spannungsrisse zu schließen und den Belag zu stabilisieren. Erst wenn die Basislage in Ordnung ist, ist es sinnvoll eine Verschleißschicht aufzubringen. Auch in den Sektoren hinter den Fußballtoren sind Teilbereiche mit Rissen überzogen. Die Mehrkosten belaufen sich voraussichtlich auf 12.492,03 Euro. Damit ist mit Gesamtkosten von 47.192,03 Euro zu rechnen.
Mit der Reparatur und Linierung wird am 4. Oktober begonnen. Leider mussten die Arbeiten aufgrund der Wetterverhältnisse und um Sportveranstaltungen nicht zu gefährden, verschoben werden.

Beschluss:
Die Mehrkosten in Höhe von 12.492,03 Euro werden genehmigt.



TOP 9

Aufnahme von Konzentrationszonen für Standorte von Windkraftanlagen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anzing vom 27.08.2011

Antrag:
Der Gemeinderat möge Konzentrationszonen für Standorte für Windkraftanlagen in den Flächennutzungsplan aufnehmen.

Damit die Gemeinde die Entwicklung im Bereich des Baus von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet gestalten und steuern kann, beantragen wir die Aufnahme von Konzentrationszonen in den Flächennutzungsplan.

Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag verwiesen, der den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Tagesordnung zu dieser Sitzung zugestellt wurde.

Der Vorsitzende schlägt vor zu prüfen, ob die entsprechenden Prüfungen landkreisweit durchgeführt werden können. Er wird sich diesbezüglich mit dem Energieberater des Landkreises Ebersberg in Verbindung setzen. Der vorliegende Antrag sollte deshalb bis zur Klärung dieser Frage zurückgestellt werden.

Beschluss:
Dieser Antrag wird bis zur Klärung der noch offenen Fragen zurückgestellt.


TOP 10

Stellungnahme der Gemeinde Anzing zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München Franz-Josef-Strauß; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anzing vom 27.08.2011

Antrag:
Der Gemeinderat möge sich mit dem geplanten Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Franz-Josef-Strauß befassen:

Angesichts der vorhandenen Lärmbelastungen durch den Flugverkehr für unsere Gemeinde, die durch eine dritte Startbahn voraussichtlich noch steigen würden, beantragen wir, dass die Gemeinde sich mit dem geplanten Bau einer dritten Startbahn am Flughafen im Erdinger Moos befasst, sich informiert und eine Stellungnahme gegen einen sofortigen Baubeginn abgibt.

Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag verwiesen, der den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Tagesordnung zu dieser Sitzung zugestellt wurde.

Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Gemeinde Pliening innerhalb des Planfeststellungsverfahrens aus Gründen einer unzureichenden Verkehrserschließung gegen die Errichtung einer dritten Startbahn ausgesprochen hatte. Dieser Beschluss wurde jedoch vor der Fertigstellung der Flughafentangente Ost gefasst.

Zwei Gemeinderatmitglieder geben bekannt, dass die Gemeinde von einer weiteren Startbahn unmittelbar betroffen sein wird und machen nochmals auf die Dringlichkeit des Antrags aufmerksam.

Über diese Angelegenheit wird beraten.

Ein Gemeinderatmitglied vertritt die Meinung, dass die Gemeinde Anzing von der Errichtung einer dritten Startbahn nicht direkt betroffen ist und stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen.

Dafür 8 Stimmen; dagegen 4 Stimmen.

Der Antrag auf Nichtbefassung ist damit angenommen.

TOP 11

Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben

Der Vorsitzende berichtet über die geplante Besichtigung von Windrädern am Samstag, dem 22.10.2011 und die hierzu erforderliche Anmeldung. Die nächste Informationsveranstaltung zu diesem Thema wird am 24.10.2011 in Vaterstetten stattfinden.

Gemäß Hinweis von einem Gemeinderatmitglied bietet die CSU an, für Personen, die keine Fahrtmöglichkeit haben, einen Shuttle-Service zur Informationsveranstaltung einzurichten, die in Vaterstetten stattfinden wird.
Die Gemeinde wird auf diese Möglichkeit im nächsten Gemeindeblatt hinweisen.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass eine als teilzeitbeschäftigte Kassenkraft eingestellt wurde.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die für den 13.09.2011 vorgesehene Sitzung des Gemeindeausschusses entfällt.

Aufgrund einer Anfrage von einem Gemeinderatmitglied gibt der Vorsitzende bekannt, dass für den Bericht des Jugendpflegers im Gemeinderat noch kein Termin festgelegt wurde. Der Jugendpfleger ist zur Zeit mit der Vorbereitung des geplanten Jugendfestivals beschäftigt.

Ein Gemeinderatmitglied erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Errichtung einer Mehrfachturnhalle.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Planungsauftrag vom SVA an das Markt Schwabener Büro Hache vergeben wurde. Zur Vorbereitung der Maßnahme finden Bodenerkundungen statt.
Die Gemeinde wird zusammen mit einem Notar Entwürfe für den abzuschließenden Erbpachtvertrag anfertigen lassen.


Ende der öffentlichen Sitzung.



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