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Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2010
Tagesordnung 1. Ortbesichtigung: Umbau und Erweiterung des Rathauses 2. BürgerInnenfragestunde 3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 01.06.2010 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 22.06.2010 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 5. Fünfzehnte Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Anzing Nord nach Westen * 6. Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Anzing Nord nach Westen * 7. Anschluss der Sunderndorferstraße an die Staatsstraße 2081; Abschluss einer Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern * 8. Energie- und Umweltschutzkonzept 9. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Heizsystem 10. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Schlosserarbeiten * 11. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Lieferung und Montage der Küchen, Einbauschränke im Bestand und des Empfangs * 12. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Treppenstufen mit Geländer * 13. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Parkettböden * 14. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Ankauf von Bürodrehstühlen * 15. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Lieferung u. Installation einer Telefonanlage * 15 a) Umbau und Erweiterung des Rathauses; Konferenztischanlage * 16. Umbau und Erweiterung des Rathauses; aktuelle Kostenverfolgung 17. Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe des Wärmedämmverbundsystems * 18. Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe der Gerüstbauarbeiten * 19. Sportförderung, Übungsleiterzuschüsse an ortsansässige Sportvereine * 20. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Unterstützung des SV Anzing, Abteilung Handball bei der Suche nach freien Sporthallenkapazitäten für das Training; Antrag vom 19.06.2010 b) Energiepreis 2010 des Landkreises Ebersberg c) Information zu und Schutz der Anzinger Bürger vor Google Street View; Antrag der CSU Fraktion und der CSU-Vorstandschaft * = Beschluss ..................................................................................................... TOP 1 Ortbesichtigung: Umbau und Erweiterung des Rathauses Der Vorsitzende hält Sachvortrag und berichtet zusammen mit Architekt Rudolf Miklautz über die Mauer im Norden des Rathauses. Nach der vom Gemeinderat genehmigten Planung wurde eine Sichtbetonwand mit einer Absturzhöhe von einem Meter errichtet. Damit die Mauer einen Natursteincharakter erhält, wurde die Oberfläche sandgestrahlt. Der Zugang erfolgt von Osten her. Die Betonwand soll unter anderem auch als Schutz zur Kreisstraße dienen. Aus gestalterischer Sicht wurde eine klare Formensprache verwendet. Ein Teil der Mauer soll mit einer Kletter-Hortensie begrünt werden. Die ausgeführte Gestaltung der Stahlbetonwand entspricht der Darstellung des Modells, das dem Gemeinderat am 03.03.2009 von den Vertretern des Architekturbüros Goergens und Miklautz vorgestellt wurde. Bürgermeister Finauer führt anschließend durch das Rathaus und gibt die geplanten Nutzungen der einzelnen Räume bekannt. Im Dachgeschoß macht er auf die umfangreichen und kostenintensiven Brandschutzmaßnahmen aufmerksam. Die Sitzung wird nach der Ortsbesichtigung um ca. 19.30 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr fortgesetzt. Über die Gestaltung der Betonmauer im Norden des Rathauses wird erneut beraten. Der Vorsitzende stellt zusammen mit Architekt Miklautz drei weitere Gestaltungsmöglichkeiten vor und gibt die Kosten bekannt, die je nach Ausführung bis zu 8000 Euro betragen können. Anschließend lässt er über die vorgestellten Lösungsvorschläge abstimmen. Beschluss: (abgelehnt) Der Stahlbetonwand vor dem Zugang zum westlichen Anbau des Rathauses wird wie geplant und bereits ausgeführt zugestimmt. Beschluss: (abgelehnt) Die bereits ausgeführte Stahlbetonwand ist nach Osten hin abzuschrägen und mit einem Treppenlauf auszuführen. Für die oberseitige Abdeckung ist Alublech zu verwenden. Beschluss: (abgelehnt) Die bereits ausgeführte Stahlbetonwand ist um 25 cm zurückzubauen. Für die die oberseitige Abdeckung ist Alublech zu verwenden. Zusätzlich ist innen ein Edelstahlgeländer anzubringen. Ein Gemeinderatmitglied schlägt vor, die bereits ausgeführte Stahlbetonwand um 25 cm zurückzubauen und nach Osten hin abzuschrägen. Beschluss: (abgelehnt) Die bereits ausgeführte Stahlbetonwand ist um 25 cm zurückzubauen und nach Osten hin abzuschrägen. Beschluss: (abgelehnt) Die bereits Stahlbetonwand ausgeführte ist um 70 cm zurückzubauen. Für die die oberseitige Abdeckung ist Betonstein zu verwenden. Zur Absturzsicherung ist ein Stahlstabgeländer an-zubringen. Es wird festgestellt, dass eine Entscheidung über diese Angelegenheit nicht dringlich ist. Ein Gemeinderatmitglied schlägt deshalb vor, die Entscheidung über diese Angelegenheit zu vertagen. Beschluss: Die Entscheidung über diese Angelegenheit ist zu vertagen. TOP 2 BürgerInnenfragestunde Keine Wortmeldung. TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 01.06.2010 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Beschluss: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 01.06.2010 wird ge-nehmigt. Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 01.06.2010 ist bekanntzugeben: TOP 2; Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Bestuhlung, Los 1 (Sitzungssaal und Besucherstühle der Verwaltung) Der Auftrag über die Bestuhlung für den Sitzungssaal wurde der Büro + Raum GmbH aus München erteilt. Die Bruttoauftragssumme beträgt 17.461,66 Euro. Die Besucherstühle der Verwaltung sind mit Gesamtpolsterung (Spielgelpolsterung) anzukaufen. Der Aufpreis von brutto 593,04 Euro wurde genehmigt. TOP 3; Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Konferenztischanlage für den Gemeinderat (Los 2) Der Auftrag über die Lieferung der Konferenztischanlage wurde der Designfunktion Gesellschaft für moderne Bürogestaltung mbH aus München erteilt. Die Bruttoauftragssumme beträgt 23.435,07 Euro. Die Tischbeine sind in Chrom auszuführen. TOP 4; Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Möblierung der Verwaltungsbüros (Los 3) Der Auftrag über die Lieferung der Büromöbel für das Verwaltungsgebäude wurde der Firma Graf Bürodesign aus Pliening zum Angebotspreis von 38.748,07 Euro erteilt. Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.06.2010 ist bekanntzugeben: TOP 2; Umbau und Erweiterung des Rathauses; Beschluss über die Heizungsanlage Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: Es ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück Högerstraße 1 Erkundungsbohrungen für einen Förder- und einen Schluckbrunnen zulässig sind. Sofern möglich, ist damit eine geeignete Fachfirma zu beauftragen. Sofern auch auf dem Grundstück Högerstraße 1 die erforderlichen geologischen Vorausset-zungen für eine Wärmepumpenanlage nicht vorliegen, ist für die Beheizung des Rathauses eine Luftwärmepumpenanlage vorzusehen. TOP 3 a) Umbau und Erweiterung des Rathauses; Ausgestaltung einzelner Türen und Entscheidung über die Drückergarnituren (Türgriffe) Bei den Türen zum Trauungszimmer, zum Gang des Sitzungssaales und zum Sitzungssaal sind die Türen in Glas und die Standflügel mit fester Füllung auszuführen. Es bestand damit Einverständnis, dass die um insgesamt 1.785 Euro günstigeren Drückergarnituren der Firma Karcher verwendet werden. Die Tischbeine der Konferenztischanlage sind, wie bereits beschlossen, in Chrom auszuführen. Hier wurden Mehrkosten von rund 2000 Euro genehmigt. TOP 3; Errichtung einer Senioreneinrichtung auf dem Grundstück Högerstraße 1 Die aktuellen Entwicklungen und die Überlegungen der Investoren decken sich nicht mehr mit den gemeindlichen Zielen und Bedürfnissen. Von einem Verkauf des Grundstücks Högerstraße 1 und weiteren vertraglichen Bindungen ist abzusehen. TOP 4 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 22.06.2010 gefass-ten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Der Bauausschuss fasste in seiner letzten Sitzung folgende Beschlüsse: TOP 2; Errichtung einer PV-Anlage auf dem Wohn- und Geschäftshaus Högerstraße 10; Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Artikel 6 Denkmalschutz-gesetz Der beantragten Erlaubnis nach Artikel 6 Denkmalschutzgesetz zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Wohn- und Geschäftshaus Högerstraße 10 wird zugestimmt. TOP 3; Münchener Straße 2, 85646 Anzing; Errichtung einer Ein-friedung auf dem Grundstück Münchener Straße 4; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Dem Vorhaben wird zugestimmt. Von der Verwaltung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. TOP 4; Ringstraße 12, Anzing; Errichtung eines Balkons für die bestehende Dachgeschoßwohnung Anzing, Lessingstraße 3 Dem Antrag zur Errichtung eines Balkons wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Vorhaben soll innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 17 Anzing Südost aus dem Jahre 1970 ausgeführt werden. Sofern eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich ist, wird dieser zugestimmt. TOP 5, Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Sunderndorferstraße/Birkenweg; Vergabe des Auftrags Der Auftrag über die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Sunderndorferstraße/Birkenweg ist der Firma Swietelsky aus Ebersberg zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 535.354,59 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 15.06.2010 TOP 7; Geh- und Radweg zwischen der Münchener Straße und dem Eichenweg, Verbesserung der Verkehrssicherheit Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist an dem bereits vorhandenen Rohrpfosten in Richtung Münchener Straße das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ anzubringen. TOP 8; Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Tiefgaragenabdichtung Der Auftrag über die Tiefgaragenabdichtung ist der Fechner GmbH aus Roth/Wallesau zum Angebotspreis von 15.367,68 einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 14.06.2010. TOP 5 Fünfzehnte Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Anzing Nord nach Westen Vortrag: 1. Anlass und Ziele der Flächennutzungsplanänderung: Das Gewerbegebiet „Gewerbepark“ ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Anschlussstelle Anzing der Autobahn A 94 ein idealer Standort für Logistik-Zentren. Die Firma XXXLutz beabsichtigt, westlich der bestehenden Bebauung ein Logistik-Zentrum zu errichten. Hierzu wird der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anzing Nord - Erweiterung“ aufgestellt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst darüber hinaus eine geringfügige Arrondierung der gewerblichen Baufläche im Be-reich der Restfläche zwischen Autobahn A 94, Kreisstraße EBE 1 und Erschließungsstraße. Gleichzeitig soll die Straße „Gewerbepark“ bis zur Kreisstraße EBE 1 Anzing - Poing verlängert werden. Der Durchgangsverkehr soll über diese neue Straßenverbindung zur Staatsstraße St 2081 geleitet werden. Dadurch kann der Ortskern von Anzing, insbesondere die Schulstraße, von Durchgangsverkehr entlastet werden. 2. Ziele der Flächennutzungsplanänderung: a) die Erweiterung des Gewerbegebietes, b) die Arrondierung des Gewerbegebietes im Westen, c) die Entlastung des Ortskerns von Anzing von Durchgangsverkehr. 3. Geltungsbereich: Die Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über folgende Flurnummern der Gemarkung Anzing: 679, 677, 674, 720 (Teilfläche), 679/7, 679/8, 693, 696, 697, 698, 699, 700 (Teilflä-che), 691/1 (Teilfläche), 1912 (Kreisstraße EBE 1, Teilfläche); 702/3 (Teilfläche) mit einer Fläche von insgesamt ca. 10,8 Hektar. Ein Gemeinderatmitglied gibt bekannt, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde und begründet dies. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass diese Flächennutzungsplanänderung auch bei der beschlossenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen ist. Er wird dies der Huber Planungs-GmbH mitteilen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die fünfzehnte Änderung des Flächennutzungsplanes für den Be-reich der Grundstücke Fl.Nrn. 679, 677, 674, 720 (Teilfläche), 679/7, 679/8, 693, 696, 697, 698, 699, 700 (Teilfläche), 691/1 (Teilfläche), 1912 (Kreisstraße EBE 1, Teilfläche) und 702/3 (Teilfläche). Von der Verwaltung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzu-führen. Ein Gemeinderatmitglied hat an der Beratung und Abstimmung des vorstehenden Beratungsgegenstands nicht teilgenommen. Zwei Gemeinderatmitglieder verlassen den Sitzungssaal. TOP 6 Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Anzing Nord nach Westen Vortrag: - Anlass des Bebauungsplans: Das Gewerbegebiet „Gewerbepark“ ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Anschlussstelle Anzing der Autobahn A 94 idealer Standort für Logistik-Zentren. Die Firma XXXLutz beab-sichtigt westlich der bestehenden Bebauung ein Logistik-Zentrum zu errichten. Der Bebauungsplan soll für diese Maßnahme um etwa 6,65 ha erweitert werden. Gleichzeitig soll die Straße „Gewerbepark“ bis zur Kreisstraße EBE 1 Anzing - Poing verlängert werden. Der Durchgangsverkehr soll über diese neue Straßenverbindung zur Staatsstraße St 2081 geleitet werden. Dadurch kann der Ortskern von Anzing, insbesondere die Schulstraße, von Durchgangsverkehr entlastet werden. - Ziele des Bebauungsplans: a) die Erweiterung des Gewerbegebietes für ein konkretes Vorhaben, b) die Entlastung des Ortskerns von Anzing vom Durchgangsverkehr. - Geltungsbereich Der Bebauungsplan erstreckt sich über folgende Flurnummern der Gemarkung Anzing: 679, 677, 674, 720 (Teilfläche), 699 (Teilfläche), 700 (Teilfläche), 697/1 (Teilfläche), mit einer Fläche von insgesamt rund 6,65 Hektar. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Anzing Nord - Erweiterung“ für den Bereich der Grundstücke 679, 677, 674, 720 (Teilfläche), 699 (Teilfläche), 700 (Teilfläche) und 697/1 (Teilfläche). Von der Verwaltung sind, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzu-führen. Ein Gemeinderatmitglied verlässt vorübergehend des Sitzungssaal. Es sind noch 13 Gemeinderatsmitglieder anwesend. TOP 7 Anschluss der Sunderndorferstraße an die Staatsstraße 2081; Abschluss einer Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern Vortrag: Die Erschließung des Baugebiets Sunderndorferstraße/Birkenweg erfordert einen Anschluss der Sunderndorferstraße an die Staatsstraße 2081. Hierüber ist mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern eine Vereinbarung abzuschließen. Nach den Vorgaben der Straßenbau-verwaltung sind zu Lasten der Gemeinde Anzing eine Linksabbiegespur, eine Querungsinsel und beidseitige Gehwege zu errichten. Zusätzlich sind von der Gemeinde die Kosten für die Fahrbahnmarkierungen und die Beschilderung zu übernehmen. Die Abbiegespur geht zu gegebener Zeit in die Baulast des Freistaates Bayern über. Die der Straßenbauverwaltung dadurch entstehenden Mehrkosten für den baulichen Unterhalt und den Winterdienst sind dem Freistaat Bayern pauschaliert abzulösen. Bei Zugrundelegung einer grob berechneten Mehrfläche von 200 m² ergibt sich für die Gemeinde ein zu zahlender Be-trag von 20.000 Euro. Grundlage für die Ermittlung des Betrags ist die Richtlinie für die Be-rechnung der Ablösebeträge der Erhaltungskosten für Straßen und Wege – Ablöserichtlinien Straw 85. Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten der Straßenentwässerung mit 11 Euro pro Meter neu zu errichtenden Hochbord und mit 410 Euro je Straßeneinlauf. Der für die Verbreiterung der Fahrbahn benötigte Grund wurde von der Gemeinde erworben und geht an den Freistaat als Straßenbaulastträger über. Der Unterhalt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BayStrWG. Danach unterhält die Straßenbauverwaltung die Fahrbahn der St 2081, die Entwässerungseinrichtungen und die Querungsinsel. Die Gemeinde unterhält die Erschließungsstraße und die zu begrünen-den Köpfe der Querungsinsel. Der überwiegende Anteil der Entwässerung, abzüglich eines Anteils für die Gehwegentwässe-rung ist vom Freistaat Bayern als Baulastträger zu tragen. Diese Maßnahme ist im aktuellen Haushalt des Freistaates nicht enthalten. Der Anteil des Freistaates Bayern ist deshalb von der Gemeinde vorzustrecken. Der Bauausschuss schlägt vor, der Vereinbarung zuzustimmen. Beschluss: Der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, wird zugestimmt. Von der Verwaltung ist zu prüfen, ob die Vereinbarung bezüglich der Straßenentwässerung noch zu ergänzen ist. Der Entwurf dieser Vereinbarung ist dieser Niederschrift als Anlage beizufügen. Nachdem mehrere Mitglieder den Sitzungssaal verlassen haben, stimmt der Vorsitzende einer kurzen Pause zu. TOP 8 Energie- und Umweltschutzkonzept Vortrag: Der Vorsitzende hält Sachvortrag und berichtet anhand einer Präsentation über das Energiefo-rum vom 26.06.2010. Ziel dieser Veranstaltung war es, Lösungsvorschläge zur Energieeinsparung und -gewinnung zu sammeln und zu analysieren. Die B.A.U.M. Consult und die TU München haben zwischenzeitlich die Lösungsvorschläge zusammengefasst. Der Vorsitzende macht auf den geplanten Informationsabend aufmerksam, der am 26.07.2010 um 19.30 Uhr im Anzinger Forsthof stattfindet. Der Gemeinderat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Die Zusammenfassung der der B.A.U.M. Consult und TU München zu diesem Tagesord-nungspunkt ist dieser Niederschrift als Anlage beizufügen. TOP 9 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Heizsystem Vortrag: Ein Verwaltungsfachangestellter hält Sachvortrag. Der Gemeinderat befasste sich zuletzt mit dieser Angelegenheit unter Tagesordnungspunkt 2 seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 15.06.2010. Er fasste dabei folgende Beschlüsse: - Es ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück Högerstraße 1 Erkundungsbohrungen für einen Förder- und einen Schluckbrunnen zulässig sind. Sofern möglich, ist damit eine geeignete Fachfirma zu beauftragen. - Sofern auch auf dem Grundstück Högerstraße 1 die erforderlichen geologischen Vorausset-zungen für eine Wärmepumpenanlage nicht vorliegen, ist für die Beheizung des Rathauses eine Luftwärmepumpenanlage vorzusehen. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim, Herrn Schedel und des beauftragten Gutachters Herrn Dr. Dauschek über die Nutzung des Grundwassers auf dem Grundstück Högerstraße 1 für eine Grundwasserwärmepumpenanlage Die Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Grundstück Högerstraße 1 wird als sehr kritisch angesehen. Es handelt sich um einen älteren Schaden durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW). Die Sanierungsart hat sich an die örtlichen Rahmenbedingungen angepasst und entwickelt. Dementsprechend sind alle Sanierungseinrichtungen auf kleine Entnahmemengen ausgelegt, die grundsätzlich zur Sicherung bzw. Sanierung des Schadens ausreichend sind. Bei einer Ausweitung der Entnahme besteht die Gefahr der zusätzlichen Mobilisierung von Schadstoffen, die in den Grundwasserabstrom gelangen könnten. Deshalb würde dieses Vor-haben zusätzliche Untersuchungen, die über einen längeren Zeitraum laufen würden, erfordern, um ein solches Problem in den Griff zu bekommen. Die Förderung eines belasteten Grundwassers erfordert weiter grundsätzlich eine Abreinigung auf eine deutlich geringe Konzentration. Diese würde eine Aktivkohleanlage erfordern, die deutlich größer ist, als die bereits vorhandene. Der Grund dafür ist der größere Absenktrichter durch eine Entnahme von 4 l/s im Vergleich zu der bisherigen Entnahme von 1 l/s und der damit verbundenen Schadstofffracht. Diese Abreinigung wird auch über den Zeitraum der Sanierungsphase des LHKW-Schadens erforderlich sein, weil die jeweiligen Werte des Sanierungsziels nach Bodenschutzrecht und des erlaubten Einleiterwertes verschieden sind. Der Grund dafür liegt darin, dass es bei einer Sanierung gilt, eine Gefahr für das Grundwasser abzuwehren. Hier gibt es einen Ermessensspielraum, bei welcher Konzentration dieses Ziel erreicht ist. Grundsätzlich liegt aber dieser Wert deutlich über dem erlaubten Einleiterwert. Damit müsste die Gemeinde langfristig auf eigene Kosten eine Reinigungsanlage betreiben und deren Kosten übernehmen. Eine Nutzung bzw. ein Eindringen in die 2. Grundwasserschicht (Trinkwasserschicht) wird keinesfalls gestattet. Aus diesen Gründen rät das Wasserwirtschaftsamt im Einvernehmen mit dem von der Gemeinde beauftragten Gutachter Dr. Dauschek der Gemeinde Anzing ab, auf dem Grundstück Högerstraße 1 eine Grundwasserwärmepumpe zu betreiben. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. TOP 10 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Schlosserarbeiten Vortrag: Die Arbeiten für die Schlosserarbeiten wurden im freihändigen Angebotsverfahren ausge-schrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lag kein Angebot vor. Die Ausschreibung musste deshalb aufgehoben werden. Die Gemeinde wird deshalb die Arbeiten erneut ausschreiben. Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit ist über diesen Auftrag vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 20.07.2010 zu entscheiden. TOP 11 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Lieferung und Montage der Küchen, Einbauschränke im Bestand und des Empfangs Vortrag: Die Lieferung und Montage der Küchen, Einbauschränke im Bestand und des Empfangs wurden im freihändigen Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lagen 3 Angebote vor. Die Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Leistungsverzeichnis wurde unterschriftlich anerkannt. Es wurden keine Einwände gegen das Leistungsverzeichnis erhoben. Nebenangebote oder Sondervorschläge wurden nicht eingereicht. Die Firma Hollerieth aus Forstinning bietet die ausgeschriebenen Arbeiten zum Gesamtpreis von 29.024,10 Euro an. Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Angebotsvergleich Hollerieth, Forstinning 29.024,10 Euro Bieter 2 39.256,91 Euro Bieter 3 44.687,47 Euro Nach der Kostenberechnung sind für die Lieferung und Montage der Küchen, Einbauschränke im Bestand und des Empfangs 30.000 Euro veranschlagt. Die Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 975,90 Euro bzw. um 3 vom Hundert. Beschluss: Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Küchen, Einbauschränke im Bestand und des Empfangs ist der Firma Hollerieth aus Forstinning zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 29.024,10 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 05.07.2010. TOP 12 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Treppenstufen mit Geländer Vortrag: Die Lieferung und Montage der Treppenstufen mit Geländer wurde im freihändigen Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lag 1 Angebot vor. Das Angebot wurde von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Angebot übertrifft die Kostenberechnung. Das Angebot kann nicht als wirtschaftlich angesehen werden. Die Ausschreibung wurde deshalb aufgehoben. Die Arbeiten werden nun erneut ausgeschrieben. Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit ist über diesen Auftrag vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 20.07.2010 zu entscheiden. TOP 13 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Parkettböden Vortrag: Die Parkettbodenarbeiten wurden im freihändigen Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lagen 2 Angebote vor. Die Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fach-technisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Leistungsverzeichnis wurde unterschriftlich anerkannt. Es wurden keine Einwände gegen das Leistungsverzeichnis erhoben. Nebenangebote oder Sondervorschläge wurden nicht eingereicht. Die Firma Maier aus Mengkofen bietet die ausgeschriebenen Arbeiten zum Gesamtpreis von 42.595,78 Euro an. Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Das teuerste Angebot liegt bei 48.600,71 Euro. Nach der Kostenberechnung sind für die Parkettbodenarbeiten 62.307,21 Euro veranschlagt. Die Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 19.711,43 Euro bzw. um 32 vom Hun-dert. Beschluss: Der Auftrag über die Parkettbodenarbeiten ist der Firma Maier aus Mengkofen zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 42.595,78 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das ge-prüfte Angebot vom 02.07.2010. TOP 14 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Ankauf von Bürodrehstühlen Vortrag: Für die Lieferung von Bürodrehstühlen wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote wurden von der Verwaltung fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Alle Stühle wurden von der Verwaltung ausprobiert. Die Firma Tergon aus München bietet die erforderlichen Bürodrehstühle zum Gesamtpreis von 7.540,00 Euro an. Die Verwaltung schlägt nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Als Referenz hat die Firma Tergon das Landratsamt Ebersberg angegeben, das mit den Stühlen sehr zufrieden ist. Das teuerste Angebot liegt bei 10.472,00 Euro. Beschluss: Der Auftrag über die Lieferung der Bürodrehstühle ist der Firma Tergon aus München zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 7.540,00 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 15.03.2010. TOP 15 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Lieferung und Installation einer Telefonanlage Vortrag: Für die Lieferung und Installation einer Telefonanlage wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es lag 1 Angebot vor. Das Angebot konnte nicht abschließend geprüft werden bzw. es bestehen Bedenken über die Wirtschaftlichkeit. Die Angebotsabgabefrist wird nun verlängert und weitere Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit ist über diesen Auftrag vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 20.07.2010 zu entscheiden. TOP 15 a Umbau und Erweiterung des Rathauses; Konferenztischanlage Vortrag: In seiner Sitzung vom 01.06.2010 stimmte der Gemeinderat dem Ankauf einer Konferenz-tischanlage für den Sitzungssaal zum Preis von 23.435,07 Euro zu. Es besteht die Möglichkeit, die Vorderfront der Konferenztischanlage zu Preis von 5.454,96 Euro zu verblenden. Hierüber wird kurz beraten. Beschluss: Auf eine Verblendung der Konferenztischanlage ist aus finanziellen Gründen zu verzichten. TOP 16 Umbau und Erweiterung des Rathauses; aktuelle Kostenverfolgung Vortrag: Der Vorsitzende erläutert zusammen mit dem Verwaltungsangestellten Johannes Finauer die aktuelle Kostenverfolgung. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Ein Gemeinderatmitglied spricht die Kostenüberschreitungen im Bereich der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär an, und bittet um Prüfung, ob der zuständige Fachprojektant regresspflichtig gemacht werden kann. TOP 17 Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe des Wärmedämmverbundsystems Vortrag: Die Lieferung und Montage des Wärmedämmverbundsystems wurde im freihändigen Ange-botsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lag 1 Angebot vor. Die Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Leistungsverzeichnis wurde unterschriftlich anerkannt. Es wurden keine Einwände gegen das Leistungsverzeichnis erhoben. Nebenangebote oder Sondervorschläge wurden nicht einge-reicht. Die Firma Fromberger & Hopf aus Mettenheim bietet die ausgeschriebenen Arbeiten zum Ge-samtpreis von 78.584,98 Euro an. Die Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Nach der Kostenberechnung sind für die Lieferung und Montage des Wärmedämmverbundsystems 111.265 Euro veranschlagt. Die Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 32.680 Euro bzw. um 29 vom Hundert. Nach Auffassung des Vorsitzenden sollte geprüft werden, ob die vor rund 25 Jahren eingebauten Fensterfront im Bereich des ehemaligen Zugangs zum Altbau erneuert werden sollte, obwohl das im Energieausweis des Gebäudes nicht gefordert wird. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden. Ein Gemeinderatmitglied erinnert an die erforderliche Beschattungsanlage für die im Süden gelegenen Klassenzimmer. Der Vorsitzende macht auf die Möglichkeit aufmerksam, dass anstatt der ausgeschriebenen Wärmeverbundplatten mit einer Stärke von 10 cm, Material mit einer Stärke von 12 cm ver-wendet werden könnte. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf rund 6.000 Euro. Beschluss: Der Auftrag über die Lieferung und Montage des Wärmedämmverbundsystems ist der Firma Fromberger & Hopf aus Mettenheim zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 78.584,98 Euro, zuzüglich der M ehrkosten für Wärmeverbundplatten mit einer Stärke von 12 Zentime-tern. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 01.07.2010. TOP 18 Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe der Gerüstbauarbeiten Vortrag: Die Gerüstbauarbeiten wurden im freihändigen Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 5 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 05.07.2010 lagen 4 Angebote vor. Die Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Leistungsverzeichnis wurde unterschriftlich anerkannt. Es wurden keine Einwände gegen das Leistungsverzeichnis erhoben. Nebenange-bote oder Sondervorschläge wurden nicht eingereicht. Die Firma Westermaier aus Bockhorn bietet die ausgeschriebenen Arbeiten zum Gesamtpreis von 7.937,35 Euro an. Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Das teuerste Angebot liegt bei 11.109,67 Euro. Nach der Kostenberechnung sind für die Gerüstbauarbeiten 10.472,00 Euro veranschlagt. Die Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 2.534,65 Euro bzw. um 24 vom Hundert. Beschluss: Der Auftrag über die Gerüstbauarbeiten ist der Firma Westermaier aus Bockhorn zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 7.937,35 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 01.07.2010. TOP 19 Sportförderung, Übungsleiterzuschüsse an ortsansässige Sportvereine Vortrag: Nach der Änderung der Sportförderung für Jugendsport und Übungsleiter vor drei Jahren er-halten die Sportvereine für jede Volllizenz dieses Jahr einen pauschalen Betrag von 84,37 Euro als staatliche Förderung. Die Förderung der Übungsleiter/innen durch den Landkreis ist davon abhängig, dass die Gemeinden einen Zuschuss mindestens in der gleichen Höhe gewähren. 2010 würde der SV Anzing 3.248,25 Euro (Vorjahr 3.280,-- Euro), der TC Anzing 590,59 Eu-ro (Vorjahr 480,-- Euro), der TC Sepp Maier 168,74 Euro (Vorjahr 160,--) und der TC Bavaria 168,74 Euro (Vorjahr 160,-- Euro) erhalten. Beschluss: Der SV Anzing erhält einen Zuschuss für Übungsleiter/innen in Höhe von 3.248,25 Euro, der TC Anzing in Höhe von 590,59 Euro, der TC Sepp Maier in Höhe von 168,74 Euro und der TC Bavaria in Höhe von 168,74 Euro. TOP 20 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Unterstützung des SV Anzing, Abteilung Handball bei der Suche nach freien Sporthallenkapazitäten für das Training; Antrag vom 19.06.2010 Vortrag: Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag der Handballabteilung des SV Anzing vom 19.06.2010, der vom Ersten Bürgermeister am 21.06.2010 per E-Mail an die Mitglieder des Gemeinderats weitergeleitet wurde. Der Erste Bürgermeister hat sich mit Schreiben vom 28.06.2010 an die Bürgermeister der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim, Poing und Vaterstetten gewandt und nach freien Hallenkapazitäten nachgefragt. Der Vorsitzende berichtet über diese Angelegenheit und gibt erste Rückmeldungen bekannt. Danach ist davon auszugehen, dass nur unter Umständen von der Gemeinde Poing freie Hal-lenzeiten angeboten werden können. Der Gemeindeausschuss wird sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.07.2010 befassen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. b) Energiepreis 2010 des Landkreises Ebersberg Der Vorsitzende macht auf die entsprechende Aktion des Landkreises aufmerksam. Die Faltblätter mit Informationen über den Energiepreis sind im Rathaus erhältlich. c) Information zu und Schutz der Anzinger Bürger vor Google Street View; Antrag der CSU Fraktion und der CSU-Vorstandschaft Der Vorsitzende gibt den Antrag bekannt. Er teilt mit, dass sich mit dieser Angelegenheit zunächst der Gemeindeausschuss befassen wird. |
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Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2010
Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.05.2010 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 3. Bekanntgabe der in den öffentlichen Sitzungen des Gemeindeausschusses vom 11.05.2010 und des Bauausschusses vom 18.05.2010 gefassten Beschlüsse 4. Horner Alexander, Erlenweg 3; Errichtung einer Einfriedung; Befreiung von der Ge-staltungs- und Stellplatzsatzung 5. Vierzehnte Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich östliche Gutenberg-straße; Beschluss über die eingegangenen Äußerungen der frühzeitigen Behördenbetei-ligung nach § 4 Absatz 1 BauGB 6. Spiel- und Bolzplatz an der Lärchenstraße; Neubau eines Gehwegs 7. Fahrbahn- und Parkplatzabgrenzungen im Bereich der Schule; Beseitigung der Find-linge; Antrag der CSU-Fraktion vom 20.05.2010 8. Kreisbildungswerk Ebersberg e. V.; Zuschussantrag für 2010 9. Gemeindlicher Wertstoffhof; Erweiterung nach Osten 10. Gemeindlicher Wertstoffhof; ganzjährige Annahme von Sperrmüll 11. Gemeindlicher Wertstoffhof; ganzjährige Annahme von Gelben Säcken 12. Gemeindlicher Wertstoffhof; Grüngutentsorgung über den Komposthof Kandler 13. Wertstoffinsel Zugspitzring 14. Ankauf von Hundetoiletten 15. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Tiefgaragenabdichtung 16. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Einbaumöbel des Sitzungssaales 17. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Lieferung und Installation eines Zeiterfassungssystems 18. Umbau und Erweiterung des Rathauses; Brunnenbohrarbeiten für die thermische Was-sergewinnung; Beschluss über Lösungsvarianten 19. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe der Fensterbauarbeiten b) Hinweise des Ersten Bürgermeisters und Wortmeldungen TOP 1 BürgerInnenfragestunde Keine Wortmeldungen TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.05.2010 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.05.2010 wird genehmigt. Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04.05.2010 ist nichts bekanntzuge-ben. In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 10.05.2010 fasste der Gemeinderat mehrere Beschlüsse zur Vergabe von Bauland an Einheimische. Durch Beschluss wurden von den insgesamt 33 Bewerbungen 15 Bewerber ausgewählt. Außerdem wurde eine Nachrückliste mit neun Bewerbern gebildet. TOP 3 Bekanntgabe der in den öffentlichen Sitzungen des Gemeindeausschusses vom 11.05.2010 und des Bauausschusses vom 18.05.2010 gefassten Beschlüsse - öffentliche Sitzung des Gemeindeausschusses vom 11.05.2010: TOP 4; Zuschussantrag des Arbeitervereins zur Beschriftung einer Gedenktafel Dem Arbeiterverein ist für das Vorhaben ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der anfallenden Kosten, beschränkt auf maximal 1000 Euro zu gewähren. Der Zuschuss ist nach Vorlage der Rechnung auszuzahlen. - öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.05.2010: TOP 5; Mastertent GmbH & Co. KG; Vorbescheid zur Errichtung eines zweigeschossigen Bürobaus als Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs Mit der geplanten Erweiterung des vorhandenen Betriebs besteht Einverständnis. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplans Nr. 23, Gewerbegebiet östlich der Staats-straße 2081 ausgeführt werden. Soweit das Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungs-plans abweicht, wird einer entsprechenden Befreiung zugestimmt. Die Erschließung ist gesichert. TOP 6; Gruber Günther und Helga; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Waldstraße 23 Mit der geplanten Errichtung einer Garage besteht Einverständnis. Soweit das Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, wird einer entsprechenden Befreiung zugestimmt. TOP 7; Kindergarten „Arche Noah“; Errichtung einer Außentreppe als ersten Rettungsweg und Umnutzung des Jugendraumes (Wegfall einer Nutzung als Versammlungsstätte) Die Eingabeplanung wurde genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. TOP 4 Horner Alexander, Erlenweg 3; Errichtung einer Einfriedung; Befreiung von der Ge-staltungs- und Stellplatzsatzung Der beantragten Befreiung von der Gestaltungssatzung wird zugestimmt. Es dürfen höchstens 4 Sichtschutzwände mit einem Abstand von 2 m untereinander, einer Breite von 2 m und einer Höhe von 1,8 m aufgestellt werden. Der Zwischenraum zum 1,2 m hohen Zaun ist zu bepflanzen. TOP 5 Vierzehnte Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich östliche Gutenberg-straße; Beschluss über die eingegangenen Äußerungen der frühzeitigen Behördenbetei-ligung nach § 4 Absatz 1 BauGB Die Gemeinde nimmt zu den eingegangenen Anregungen gemäß den detaillierten Ausführun-gen der Anlage 1 Stellung. TOP 6 Spiel- und Bolzplatz an der Lärchenstraße; Neubau eines Gehwegs Nach den Überlegungen der Verwaltung und des Bauausschusses sollte ursprünglich an der Nordgrenze des Spiel- und Bolzplatzes ein Gehweg errichtet werden. Bei der Ortsbesichtigung des Bauausschusses baten die Anwohner des Buchenwegs und der Lärchenstraße um Prüfung, ob der Gehweg südlich des Erdwalls errichtet werden kann. Der Vorsitzende hält Sachvortrag und erläutert diese Angelegenheit anhand eines Luftbildes. Der Weg soll eine wassergebundene Decke erhalten. Beschluss: Der Gehweg ist südlich des Walles zu errichten. TOP 7 Fahrbahn- und Parkplatzabgrenzungen im Bereich der Schule; Beseitigung der Findlinge; Antrag der CSU-Fraktion vom 20.05.2010 Vortrag: Die CSU Fraktion stellt am 20.05.2010 folgenden Antrag: Beseitigung der Fahrbahn/Parkplatzabgrenzungen (Findlinge/Steine) an der Schule Begründung: 1. Fahrzeugbeschädigungen, die Steine liegen so tief, dass die Abstandskontrolle der Fahrzeuge hier nicht funktioniert und auch im Rück- bzw. Außenspiegel die Findlinge nicht zu erkennen sind. 2. Abgrenzung zur Rasenfläche ist nicht gewährleistet (die Grünflächen sind niedergefahren) 3. Mäharbeiten sind für den Bauhof aufwendig (ansonsten sind die Steine überhaupt nicht mehr sichtbar) 4. Optik! Die weiße Lackierung ist im Winter nicht vom Schnee zu unterscheiden, im Sommer kein schöner Anblick. 5. Haftungsschäden (Wie verhält es sich bei Schäden an den Fahrzeugen?) Muss die Gemeinde hier haften oder wurde bereits gehaftet? Der Vorsitzende hält Sachvortrag und erläutert ausführlich diese Angelegenheit. Beschluss: Die Findlinge werden beseitigt und durch Holzpoller (Telefonmasten) ersetzt. TOP 8 Kreisbildungswerk Ebersberg e. V.; Zuschussantrag für 2010 Beschluss: Das Kreis-Bildungswerk Ebersberg e. V. erhält 2010 einen Zuschuss in Höhe von 1.637,-- Eu-ro. TOP 9 Gemeindlicher Wertstoffhof; Erweiterung nach Osten Beschluss: Der Erweiterung des Wertstoffhofes nach Osten wird grundsätzlich zugestimmt. Die zusätzlichen Verkehrsflächen und der nördliche Bereich des Wertstoffhofes sind zu as-phaltieren. Die Zufahrt zum Komposthof Kandler ist ebenfalls bituminös zu befestigen. TOP 10 Gemeindlicher Wertstoffhof; ganzjährige Annahme von Sperrmüll Beschluss: Dem Vorschlag zur ganzjährigen Annahme von Sperrmüll am Wertstoffhof wird zugestimmt. Auf die im Vortrag aufgeführten Voraussetzungen wird Bezug genommen. TOP 11 Gemeindlicher Wertstoffhof; ganzjährige Annahme von Gelben Säcken Beschluss: Von einer ganzjährigen Annahme von Gelben Säcken ist abzusehen. Wie bisher, sind auch künftig Gelbe Säcke nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen. TOP 12 Gemeindlicher Wertstoffhof; Grüngutentsorgung über den Komposthof Kandler Beschluss: Das gesamte Grüngut ist künftig über den Komposthof Kandler zu entsorgen. Die Annahme am Komposthof erfolgt während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes. Von der Verwaltung ist zu prüfen, ob bei einer Anlieferung von über 5 m³ eine Gebühr von von 5,- € pro m³ erhoben werden kann. TOP 13 Wertstoffinsel Zugspitzring Beschluss: Von einer Schließung der Wertstoffinsel am Zugspritzring ist abzusehen. Zuwiderhandlungen gegen die Einwurfzeiten sind zum Schutz der Anwohner von der Gemeinde strikt zu verfolgen. Von der Verwaltung ist ein Angebot über eine geeignete Einfriedung der Wertstoffinsel und einer Steuerung des Zugangs über einen Türöffner und eine Zeitschaltuhr einzuholen. Sobald der Wertstoffhof an der Hirnerstraße erweitert und die geplante Wertstoffinsel in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses fertiggestellt sind, wird die Gemeinde von der Wertstoffin-sel Zugspitzring einige Altpapiercontainer abziehen lassen. TOP 14 Ankauf von Hundetoiletten Vortrag: In der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Wegen ein. In § 3 der Verordnung über das Halten von Hunden, die am 09.02.1999 in Kraft getreten ist, ist geregelt, dass die Hundehalter die Verunreinigungen ihres Hundes unverzüglich zu entfer-nen haben. Leider halten sich viele Hundehalter nicht daran. In anderen Gemeinden, wie in Poing, haben sich die aufgestellten Hundetoiletten bewährt. Der Preis für Hundetoiletten liegt pro Stück bei ca. 350 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die Verwaltung schlägt vor, an folgenden Stellen Hundetoiletten aufzustellen: - Schulstraße, nach der Turnhalle in Richtung Garkofen, - Jahnstraße, Richtung Oberasbach, - Münchener Straße, nach dem Zugspitzring in Richtung Neufarn, - Birkenweg, in Richtung Kirchenweg, - Weg zwischen Spiel- und Bolzplatz und Gutenbergstraße Beschluss: Dem Ankauf von sogenannten Hundetoiletten wird zugestimmt. Der Auftrag ist der Firma Practica AG aus Lörrach zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme be-trägt 1.758,82 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 19.05.2010. TOP 15 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Tiefgaragenabdichtung Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit ist über diesen Auftrag vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2010 zu entscheiden TOP 16 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Einbaumöbel des Sitzungssaales Beschluss: Der Auftrag über die Lieferung und die Montage der Einbaumöbel des Sitzungssaales ist der Schreinerei Vitzthum aus Buchbach zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 49.087,50 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 26.05.2010. Die Einbaumöbel sind in Esche auszuführen. TOP 17 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Lieferung und Installation eines Zeiterfassungssystems Beschluss: Der Auftrag über die Lieferung und die Montage des Zeiterfassungssystems ist der Firma P&S GmbH aus Putzbrunn zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 4.651,64 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 30.03.2010. TOP 18 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Brunnenbohrarbeiten für die thermische Was-sergewinnung; Beschluss über Lösungsvarianten Der Vorsitzende schlägt vor, über das weitere Vorgehen im Rahmen einer Sondersitzung am 15.06.2010 zu beraten. Bis dahin sind vom beauftragen Fachplaner zusammen mit der Ver-waltung weiter an der Lösung dieser Angelegenheit zu arbeiten. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Anschluss an eine Hackschnitzelheizung 2. Vorlage von Referenzen 3. Prüfung des Vorschlags von Helmut Mütze 4. Beauftragung eines geeignetem Akustikbüros Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden. TOP 19 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Energetische Sanierung der Grundschule; Vergabe der Fensterbauarbeiten Beschluss: Der Auftrag über die Fensterbauarbeiten ist der Schreinerei Finauer aus Anzing zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 106.361,09 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 30.05.2010. b) Hinweise des Ersten Bürgermeisters und Wortmeldungen Der Vorsitzende berichtet über die Bestrebungen zur Bildung eines Schulverbunds mit der Nachbargemeinde Poing oder dem Markt Markt Schwaben und erläutert kurz das Vorhaben. Am 25. November findet hierzu im Landratsamt von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr ein sogenanntes Dialogforum statt. Der Vorsitzende erinnert an die Fronleichnamsprozession am kommenden Donnerstag. Treff-punkt ist um 8.30 Uhr. Der Vorsitzende berichtet über das Schreiben des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Markt Schwaben vom 05. Mai 2010, mit dem Herr Pfarrer Fuchs der Gemeinde für den Zuschuss zur neuen Orgel dankt. Petra Müller bittet die Verwaltung bei Gelegenheit dem Gemeinderat eine Übersicht über die Schülerzahlen und die Auslastung der Kindergärten, der Horte und der Krippe vorzulegen. Barbara Spachmann-Bückers nimmt Bezug auf die Ortsbesichtigung des Bauausschusses. Da-bei wurde festgestellt, dass der angedachte Schlittenhügel nicht verwirklicht werden kann, da sich das Grundstück dafür nicht eignet. Sie bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass künftig der Gemeinderat in solchen Dingen besser informiert wird. Helmut Mütze schlägt vor zu prüfen, ob durch geringfügige Erdbewegungen und durch die Öffnung des Zauns zur angrenzenden Grünfläche das Ziel eines Schlittenhügels zumindest teilweise umgesetzt werden kann. |
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Gemeinderatssitzung vom 04.05.2010
BürgerInnenfragestunde Keine Wortmeldungen TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.2010 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Beschluss: Die Niederschrift vom 20.04.2010 wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats ist nichts bekanntzugeben. TOP 3 Erlenweg 3; Errichtung einer Einfriedung; Befreiung von der Gestaltungs- und Stellplatzsatzung Der Vorsitzende gibt bekannt, dass diese Angelegenheit einer Vorberatung durch den Bauausschuss bedarf. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. TOP 4 Erschließung des Baugebiets Sunderndorferstraße/Birkenweg; Vergabe der Tiefbauarbeiten durch den Bauausschuss am 22.06.2010 Vortrag: Die Gemeinde hat auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Univ. Josef F. Gruber-Buchecker aus Ebersberg mit der Tiefbauplanung für das Baugebiet Sunderndorferstraße/Birkenweg beauftragt. Nach der Geschäftsordnung ist über die Vergabe der Tiefbauarbeiten vom Gemeinderat zu entscheiden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2010 einen Beschluss über den zu vergebenden Auftrag fassen. Die beauftragte Firma könnte dann in der 27. oder 28. Kalenderwoche mit den Bauarbeiten beginnen. Beschluss: Abweichend von der Geschäftsordnung ist über die zu vergebenden Tiefbauarbeiten vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2010 zu entscheiden. TOP 5 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Fliesen- und Natursteinarbeiten Vortrag: Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vorangegangene GR-Sitzung vom 20.04.2010. Dabei wurde festgestellt, dass der Bodenbelag im Eingangsbereich vor dem Infobüro nicht mit ausgeschrieben wurde. Der GR hatte bereits in früheren Sitzungen erklärt, dass für diesen Bereich ein Natursteinbelag, zum Beispiel Sollnhofener Platten, vorgesehen werden sollen. Der Vorsitzende legt Muster vor und erläutert die Preise. Preisübersicht Ausführungsarten Gesamtpreis der Steinbodenarbeiten in den Eingangsbereichen einschließlich der Fliesenarbeiten Differenz zur ausgeschrieben Angebotssumme in Höhe von 16.318,66 Euro Differenz zur Kostenschätzung in Höhe von 34.836,77 Euro Bayerwaldgranit 17.499,97 Euro 1.181,31 Euro - 17.336,80 Euro Jura-Kalksteinplatten 21.104,54 Euro 4.785,66 Euro - 13.732,23 Euro Sollnhofener Platten 23.357,01 Euro 7.038,35 Euro - 11.479,76 Euro Beschluss: Der Auftrag für Fliesen- und Natursteinarbeiten ist der Firma Frank aus Poing zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 17.499,97 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das Angebot vom 15.04.2010. Der Steinboden in den Eingangsbereichen ist in Bayerwaldgranit auszuführen. TOP 6 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Tiefgaragenabdichtung Vortrag: Die Arbeiten für die Tiefgaragenabdichtung im Bereich der oberirdischen Kfz-Stellplätze werden im beschränkten Angebotsverfahren ausgeschrieben. Über die Vergabe des Auftrags ist vom Gemeinderat in seiner nächsten GR-Sitzung entscheiden. TOP 7 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Innentüren; Brandschutz Vortrag: Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Innentüren wurde der Firma Grasser aus Mittergars erteilt. Die Bruttoauftragssumme beträgt 114.208,47 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Die Kostenersparnis durch die Verwendung überfälzter Türen und der Verzicht auf die Glasausschnitte an den Brandschutztüren im Übergang zum Neubau, Sitzungssaal und Trauungszimmer muss noch abschließend geprüft werden. Die linke Türe im Übergang zum Sitzungssaal kann aus Brandschutzgründen nicht entfallen. Bei 15 Türen ohne Oberlicht und 23 mit Oberlicht wären Futtertüren um 15.789 Euro billiger als Riegelstocktüren. Nur Oberlichter wurden nicht berechnet. Diese wären aber etwas teurer als Riegelstockausführung. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. TOP 8 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe der Einbaumöbel und der mobilen Trennwand im Anbau Vortrag: Die Lieferung und Montage der Einbaumöbel und der mobilen Trennwand wurde im beschränkten Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 6 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 03.05.2010 lag kein Angebot vor. Die Arbeiten werden erneut ausgeschrieben. Über die Vergabe des Auftrags ist vom Gemeinderat in seiner nächsten GR-Sitzung zu entscheiden. TOP 9 Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vergabe des Auftrags für das bewegliche Mobiliar Vortrag: Die Lieferung des beweglichen Mobiliars wurde im beschränkten Angebotsverfahren ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 9 geeignete Firmen beteiligt. Zur Submission am 03.05.2010 lagen 7 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote kann aufgrund der Vielfalt der Angebote voraussichtlich erst nächste Woche abgeschlossen werden. Über die Vergabe des Auftrags ist vom Gemeinderat in seiner nächsten GR-Sitzung zu entscheiden. TOP 10 Gemeindlicher Bauhof; Ankauf eines Frontauslegermähgeräts für den Unimog Vortrag: Der Vorsitzende hält Sachvortrag. Für den Ankauf eines Frontauslegermähgeräts wurden zwei Angebote eingeholt. Für den Anbau an den Unimog eignen sich nur Geräte der Hersteller Mulag und Dücker. Die Kosten waren bereits bei Ankauf des Unimogs bekannt. Bei der damaligen Prüfung der Wirtschaftlichkeit hat man sich auf den Mercedes-Unimog festgelegt. Durch die dazugekommenen Grünflächen im Gewerbegebiet und die Ausgleichsflächen der neuen Baugebiete ist der Ankauf eines Frontauslegermähgerätes sinnvoll und wirtschaftlich. Der Bauhofleiter schlägt vor, das Gerät der Firma Mulag anzukaufen, da dieses einen drehbaren Mähkopf hat. Der angebotene Wildkrautbesen/Pflasterreiniger sollte im nächsten Jahr angekauft werden. Aufgegliederter Preisvergleich: Hersteller Mulag Dücker Mähgerät 44.729,00 € 45.239,78 € Ballastgewicht 3.373,65 € 3.213,00 € Ast- und Wallheckenschere 7.604,10 € 7.616,00 € Gesamt 55.706,75 € 56.068,78 € Evtl. zusätzlich Wildkrautbürste/Pflasterreiniger 4.551,75 € 5.236,00 € 60.258,50 € 61.304,78 € Für den Ankauf eines Frontauslegermähgeräts einschließlich des Ballastgewichts und der Ast- und Wallheckenschere sind im Haushalt 65.000 Euro veranschlagt. Über die Erforderlichkeit der Investition und die Wirtschaftlichkeit wird beraten. Beschluss: Der Auftrag über den Ankauf des Mulag-Frontauslegermähgeräts ist der Firma Henne-Unimog aus Heimstetten zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 55.706,75 € Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom 28.01.2010. TOP 11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Umbau und Erweiterung des Rathauses; Pflasterung des Vorhofs Der Vorsitzende erläutert die vorgesehene Gestaltung der befestigten Flächen. Am Amselweg soll der Gehweg bis zur Garage der Familie Stadler abgesenkt werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Gaststätte soll künftig ausschließlich über den Amselweg erfolgen. Auf die vorhandene Garage soll ein Satteldach aufgesetzt werden. Der ausgewählte Pflasterbelag wird, wie im Bereich des ganzen Vorplatzes, bogenförmig verlegt. Nördlich des Kirchenwirts soll die Fläche zwischen dem Laden und der Linde und von der Högerstraße bis zur vorgesehenen Hecke mit Asphalttragschicht, auf der der Pflasterbelag kommt, versehen werden. Die Zufahrt für die Anlieferung mit Fahrzeugen über 7,5 t kann weiterhin über die Högerstraße erfolgen. Im Zufahrtsbereich soll ein elektrisch zu bedienender Poller aufgestellt werden, der ausschließlich von der Familie Stadler zu bedienen ist. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. b) Kindergarten Arche Noah; Beschäftigung einer Erzieherpraktikantin Der Evangelische Diakonie-Verein Anzing e.V. teilt mit Schreiben vom 15.04.2010 mit, dass er im Kindergartenjahr 2010/2011 eine Erzieherpraktikantin einstellen wird. Die Bezahlung der Praktikantin erfolgt aus den Rücklagen des Vereins in Höhe von 50.000 Euro. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. c) Errichtung einer Hackschnitzelheizung; Gespräch des Ersten Bürgermeisters mit einem Vertreter der MW Biomasse Der Vorsitzende berichtet über ein Gespräch mit Herrn Henghuber von MW Biomasse. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Aktennotiz des Ersten Bürgermeisters Bezug genommen, die dieser Niederschrift als Anlage beizufügen ist. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. d) Besichtigung der Kreisklinik am 06.05.2010 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass von dem Angebot zur Besichtigung vier Mitglieder des Gemeinderats Gebrauch machen. e) Eigentümergemeinschaft Hinterberger/Papendorf; Bauvoranfrage zur Erweiterung des Wohnhauses Parkstraße 78 Vortrag: Mit Schreiben vom 26.04.2010 bittet die Eigentümergemeinschaft um Auskunft, ob das vorhandene Wohngebäude auf eine Gesamtlänge von 16 Meter erweitert werden kann. Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 39 südliche Parkstraße, zweite Änderung, in der Fassung vom 02.05.2006. Danach ist der zulässige Bauraum auf den tatsächlichen Bestand mit einer Länge von rund 13 Meter festgeschrieben. Die gewünschte Erweiterung des Wohnhauses Parkstraße 78 ist jedoch städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar, zumal in unmittelbarer Umgebung bereits vergleichbare Wohnge-bäude vorhanden sind. Beschluss: Mit der beabsichtigten Erweiterung des Wohnhauses Parkstraße 78 besteht Einverständnis. Die hierzu erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird in Aussicht gestellt. Die Erschließung ist gesichert. Für eine abschließende Entscheidung ist ein ordentlicher Bauantrag vorzulegen. |
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