26. April 2010  14:57

PFERDEKOT IM BEREICH BERGSTRAßE

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Anzing darauf hin, dass Reiterinnen und Reiter in Bezug auf Pferdekot dieselben Pflichten wie Hundebesitzer haben. Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet, muss Verunreinigungen unverzüglich beseitigen. Die Hinterlassenschaften eines Pferdes auf öffentlichen Straßen und Wegen stellen für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer ein großes Ärgernis dar. In letzter Zeit sind Beschwerden über verschmutze Straßen und Wege eingegangen. Auch im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme bittet die Gemeinde Anzing die Reiterinnen und Reiter, den Pferdekot zu beseitigen. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (§ 32).





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