26. April 2010  14:56

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler

Zwischen dem 04/06 und 06/06/2010 wird die Friedhofsverwaltung unter der Leitung eines erfahrenen Steinmetzmeisters die diesjährige Überprüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler durchführen.
Nach der Rechtssprechung ist der Friedhofsträger verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht diese Prüfungen vorzunehmen. Geschieht durch einen umfallenden Grabstein oder Teile davon ein Unfall, so haftet der jeweilige Grabbesitzer für alle Schäden. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Grabinhaber, selbst von Zeit zu Zeit die Standfestigkeit ihres Grabsteines zu überprüfen. Nach den entsprechenden Richtlinien hat der Grabstein einen Druck von max. 50 Kilogramm (normale horizontale Armkraft), gemessen am oberen Ende der Breitseite zu überstehen, ohne dass er Schwankungen aufweist.




< zurück