16. Dezember 2008  13:30

Veranstaltung geplant?

Eine Broschüre des Kreisjugendamtes Ebersberg
Diese Broschüre, die bei der Gemeinde, Zi. Nr. 2, erhältlich ist, soll den Veranstaltern einen Überblick über das Jugendschutzgesetz geben und wertvolle Tipps liefern, wie die Bestimmungen auch auf der Veranstaltung Anwendung finden können – ohne einen reibungslosen Ablauf zu gefährden. Das Kreisjugendamt Ebersberg berät die Veranstalter bei Fragen und Unsicherheiten gerne – spontan am Telefon (08092/823-311), oder ausführlich bei einem vereinbarten Termin – wenn gewünscht auch vor Ort.
Damit der bisher erzielte Erfolg weiter fortgesetzt werden kann, bittet die Gemeinde auch zukünftig um frühzeitige Veranstaltungsanzeigen, d.h. möglichst vier Wochen vor der Veranstaltung. Die Gemeinde benötigt vor der Genehmigung die Stellungnahme der Polizei und des Kreisjugendamtes.




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