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27. Oktober 2008 11:53 VERTEILUNG DER LOHNSTEUERKARTEN 2009 Am 10/10/2008 wurde die Ausgabe der Lohnsteuerkarten für 2009 abgeschlossen. Wir bitten alle Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, diese nachträglich zu beantragen. Sie erhalten die Lohnsteuerkarte für 2009 von der Gemeinde, in der Sie am 20.09.2008 mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am 20.09.2008 mit Hauptwohnung gemeldet war. Bitte prüfen Sie die Eintragungen Ihrer Lohnsteuerkarte bevor Sie diese Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Für Berichtigungen bzw. nachträgliche Ausstellungen steht Ihnen das Meldeamt, Zimmer Nr. 2/EG, zur Verfügung. Kinder über 18 Jahre Kinder, die am 01.01.2009 das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden unter bestimmten Voraussetzungen nur auf Antrag durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Diese Anträge sind im Meldeamt, Zimmer Nr. 2/EG, erhältlich. Eventuell nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2009 bitten wir der Gemeinde zurückzugeben. |
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